Begräbnisstätten für Haustiere in Swisttal Ein Friedhof für Waldi und Co.?

SWISTTAL · Friedhöfe sind Begräbnisstätten und Orte des Gedenkens für verstorbene Mitmenschen. Viele Menschen wünschen sich einen solchen Ort aber auch für ihr verstorbenes Haustier, nimmt dieses doch häufig einen wichtigen Platz im Leben ein, dass sie es nicht einfach in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt geben möchten.

 "Unser liebes Bübchen Raudi" steht auf einem Grabstein des Tierfriedhofs Bönnschenhof in Königswinter-Oberpleis.

"Unser liebes Bübchen Raudi" steht auf einem Grabstein des Tierfriedhofs Bönnschenhof in Königswinter-Oberpleis.

Foto: Frank Homann (Archiv)

Im Zusammenhang mit der aktuellen Neukonzeption der Friedhöfe in der Gemeinde Swisttal wird nun auch über die Einrichtung eines Tierfriedhofs diskutiert, angestoßen von der FDP.

Im Antrag der Liberalen heißt es: "Auf einem der Swisttaler Friedhöfe sollte es möglich sein, auf einem separaten Abschnitt einen Tierfriedhof einzurichten." Wer schon einmal ein Haustier verloren habe, der wisse, dass eine Bestattung im eigenen Garten oft unmöglich sei, eine Überlassung an die offizielle Tierbeseitigung die Trauer aber noch verstärke, sagt FDP-Fraktionsvorsitzende Monika Wolf-Umhauer. "In Swisttal gibt es durch die zahlreichen Friedhofserweiterungsflächen Raum genug, in einem Ort einen Bereich für einen Tierfriedhof einzurichten, um dem Bedarf entgegenzukommen", so Wolf-Umhauer.

Im Hauptausschuss war das Thema angerissen worden, aber mit der Gesamtkonzeption für die Neugestaltung der Friedhöfe zur Beratung in die Fraktionen verwiesen worden. Die CDU äußert sich auf Anfrage zurückhaltend. Eine solche Entscheidung müsse auch aus ethischen Überlegungen heraus auf den Prüfstand gestellt werden, so Fraktionspressesprecher Bernd Großmann. Die CDU habe deshalb einen ausreichenden Zeitraum bis zur abschließenden Entscheidung beantragt, um Vorschläge der Bürger aufnehmen zu können.

Die SPD kann sich einen Tierfriedhof in Swisttal vorstellen und steht dem grundsätzlich positiv gegenüber, wie der Ortsvereinsvorsitzende und Ratsherr Tobias Leuning erklärt. "Zunächst muss aber geprüft werden, ob ein Tierfriedhof überhaupt auf dem heutigen Gelände eines Friedhofes angelegt werden kann oder ob sich nicht ein anderes Gelände besser eignet", so Leuning. "Denn wie sich schon bei einer ersten Diskussion zeigte, scheint für einige Mitbürger ein pietätvoller Abstand zwischen der Bestattung von Mensch und Tier wichtig zu sein." Darüber hinaus müsse im Vorfeld eines solchen Projektes der Bedarf ermittelt werden, um auch eine Kostendeckung sicherzustellen.

Die Grünen stehen dem Thema aufgeschlossen gegenüber, wie Fraktionssprecher Udo Ellmer sagt: "Dies könnte eine Bereicherung für die Region sein." Allerdings solle ein Tierfriedhof nicht auf einem der vorhandenen Friedhöfe angelegt werden. "Es sei denn, man kann eine separate Fläche auf einem Friedhof bereitstellen, auf der dann Urnenbestattungen für Haustiere stattfinden können", so Ellmer. Die Verwaltung solle beauftragt werden, Standorte zu suchen und dem verantwortlichen Ausschuss vorzustellen, meinen die Grünen. Die Fraktion der Bürger für Swisttal (BfS) will noch nicht zum Thema Stellung nehmen, weil sie noch nicht abschließend dazu beraten habe.

Pfarrer Stanislaus Friede ist persönlich dagegen, Tiere auf für Menschen vorgesehenen Friedhöfen zu begraben. Gesonderte Tierfriedhöfe könne er sich hingegen vorstellen. Vom Erzbistum gebe es dazu keine Richtlinien, sagt er.

Tierkörperbeseitigung ist gesetzlich geregelt

Gemäß den Bestimmungen des "Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes" (TierNebG) müssen alle verendeten, totgeborenen, ungeborenen oder eingeschläferten Tiere grundsätzlich in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt beseitigt werden. Als Ausnahme ist zulässig, einzelne Körper von Hunden, Katzen, Kaninchen, Vögeln und ähnlichen Kleintieren auf dem eigenen Grundstück zu vergraben.

Voraussetzung dafür ist, dass sich das Grundstück außerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet und der Tierkörper so vergraben wird, dass er mit einer mindestens 50 Zentimeter dicken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt ist.

Informationen zu Kleintier-Bestattungen gibt der Bundesverband der Tierbestatter, dessen Mitgliedsunternehmen Tierfriedhöfe betreiben. Kontakt: Tel. 030/67891891, www.tierbestatter-bundesverband.de.

Fragen zur Tierkörperbeseitigung beantwortet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises unter Tel. 02241/132610 oder per E-Mail: veterinaeramt@rhein-sieg-kreis.de.

Bürgermeinung gefragt

Die Fraktionen bitten die Swisttaler Bürger, ihre Ideen zum Gestaltungskonzept für die Friedhöfe der Gemeinde - und damit auch zum Thema Tierfriedhof - den Parteien oder der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Der Konzeptentwurf ist in den Schaukästen in den Ortsteilen sowie im Internet auf www.swisttal.de (Suchbegriff Friedhofskonzept) einsehbar.

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