Friedhofshallen auf den Swisttaler Friedhöfen Die Trauerhallen sollen bleiben

SWISTTAL · Die Friedhofshallen auf den Swisttaler Friedhöfen sollen nun doch nicht sukzessive abgerissen werden. Für die morgige Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses (HFB) schlägt die Verwaltung vor, den Beschluss zum Abriss der Trauerhallen vom 26. Juni 2012 nicht weiterzuverfolgen, der wegen Sanierungsstaus und Gebührendefizits gefasst worden war.

Die Halle in Odendorf wurde bereits 2013 abgerissen. Mit der vorgeschlagenen Aufhebung des damaligen Beschlusses folgt die Verwaltung nach Prüfung und Beratung der Fraktionen dem Antrag der Fraktion der Bürger für Swisttal (BfS) vom August 2014. Allerdings kündigt sie zugleich die Anhebung der Gebühren für die Nutzung der Hallen von derzeit 100 auf künftig 300 Euro an, um eine Kostendeckung zu erzielen. Nicht realisierbar ist laut Verwaltung die Variante, die Friedhofshallen "in ein anderes wirtschaftliches Eigentum" zu übergeben, wie etwa an die Kirchen. Wie erste Verhandlungen deutlich gezeigt hätten, sei es "absolut unwahrscheinlich", dass ein wirtschaftlicher Eigentümer bereit sei, die volle Unterhaltungslast zu tragen.

Die Frage des Erhalts der Friedhofshallen ist Teil der geplanten Neuordnung ihrer acht Friedhöfe, mit der die Gemeinde Swisttal künftig den verstärkten Wünschen nach alternativen Bestattungsformen entgegen kommen, aber zugleich die Kostendeckung der Gebühren erreichen will. Ziel ist auch, die Friedhöfe so zu gestalten, dass der Pflegeaufwand künftig geringer wird und frei werdende Flächen zu vermarkten. Die beauftragte Rheinbacher Landschaftsarchitektin Anja Esser hatte in der HFB-Sitzung im vergangenen Oktober nach der Analyse von Ist-Situation und Bedarf einen ersten Vorschlag zur Neu-Konzeption vorgelegt, der inzwischen in den Fraktionen beraten und den Bürgern vorgestellt wurde.

Eingeflossen in das Konzept sind bereits zu erwartende Bestattungswünsche, um eine gute Auslastung, wirtschaftliche Pflege und moderate Gebührengestaltung zu erreichen. Es soll nicht auf jedem Friedhof jede Bestattungsform angeboten werden, damit es weder zu Engpässen noch zu ungenutzten Flächen kommt.

Am Dienstag geht es um die weitere Beratung und Beschlussfassung. Gesondert muss der HFB dann auch über eine Friedhofserweiterungsfläche in Morenhoven entscheiden, auf dem der Kindergartenneubau Buschhoven-Morenhoven entweder errichtet oder dessen Verkaufserlös den Neubau finanzieren soll.

Die FDP schlug vor, auf verschiedenen Swisttaler Friedhöfen "neue" Bestattungsformen vorzusehen wie anonyme Bestattung mit Sarg/Urne, Aschestreufeld, Baumbestattung und pflegeleichte Rasengrabstätten. Außer einem Aschestreufeld seien all diese Varianten schon vorgesehen, so die Verwaltung. Für ein Aschestreufeld biete sich derzeit keine Fläche an, eine anonyme Verstreuung von Asche sei pietätlos. Abgelehnt werden soll auch die von der FDP vorgeschlagene Einrichtung eines Tierfriedhofs auf einem der Swisttaler Friedhöfe. Der Denkmalschutz für denkmalwerte Grabmale sei gewährleistet, die Friedhöfe Miel, Heimerzheim und Ollheim stehen bereits unter Denkmalschutz. Baumbestattungen, wie von der BfS vorgeschlagen, seien bei Umsetzung des Konzepts in Ollheim und Heimerzheim gegeben.

BfS-Ratsherr Joachim Güttes ist froh, dass sich die Verwaltung sich nun auch den Argumenten der BfS angeschlossen habe. Der Erhalt der Trauerhallen sei die einzig mögliche Lösung gewesen, denn die Hallen seien Bestandteil unserer Bestattungskultur und von den Bürgern gewünscht. Die Bewirtschaftskosten würden durch die Einnahmen gedeckt, das Defizit entstehe alleine durch die Verwaltungskosten.

ÜBERBLICK Vorschläge für die acht Friedhöfe

Konzept und Vorschläge aus den Fraktionen zu den einzelnen Friedhöfen, soweit sie bis zur Sitzung vorliegen, im Überblick:

Buschhoven: weitere Urnenwand, 2018 Ausbau der Friedhofshalle zu Kolumbarium, keine Baumbestattung, Erhalt der Friedhofshalle; CDU: "Mischnutzung" sowohl als Trauerhalle als auch als Kolumbarium, Trauerhalle außen mit Urnenwänden, Gemeinschaftsrasengrabfeld.

Heimerzheim: Baumbestattungen an zwei vorhandenen Bäumen, Gemeinschaftsrasengrabfeld mit Pflanz- und Grabsteinkopfstreifen, noch keine Umwandlung der kleinen Kapelle in ein Kolumbarium.

Ludendorf: gestaltetes Gemeinschaftsurnengrabfeld und Baumbestattung an vorhandenen Bäumen.

Straßfeld: gestaltete Gemeinschaftsurnengrabfelder und Baumbestattung, aber vorhandene Birke durch anderen Baum ersetzen.

Ollheim: mehrere gestaltete Gemeinschaftsurnengrabfelder, Baumbestattung an vorhandenen Bäumen, Verkauf einer Teilfläche an die altkatholische Kirche.

Morenhoven: gestaltete Gemeinschaftsurnengrabfelder, Baumbestattungen an vorhandenen Bäumen, keine Urnenwand, Verkauf einer Teilfläche als Bauland; CDU: Urnenwand oder -stele sowie anonyme Bestattungen.

Odendorf: erdnahe Urnengrabstellen, Gemeinschaftsrasengrabfeld mit Grabsteinkopfstreifen, Baumbestattungen, Gemeinschaftsurnengrabstätte anstelle der abgerissenen Friedhofshalle, Verkauf einer Teilfläche als Bauland; CDU: Wiesengräber oder Wiesen-Urnengräber, Urnenwand mit Überdachung für Trauerfeiern.

Miel: anonyme Bestattungen, gestaltetes Gemeinschaftsurnengrabfeld mit Erinnerungstafel an der Mauer, erdnahe Urnenbestattungen.

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