Schieß- und Steinbach in Swisttal Bezirksregierung legt Überflutungsflächen neu festgelegt

SWISTTAL · Die Bezirksregierung Köln hat die Überschwemmungsgebiete des Schießbaches und des Steinbaches im Bereich der Gemeinde Swisttal und der Stadt Euskirchen neu festgelegt. Die Verordnung gilt 40 Jahre.

Die Gebiete dienen der Erhaltung natürlicher Rückhalte- und Überflutungsflächen sowie zur Entlastung bei einem Jahrhunderthochwasser. In den Überschwemmungsgebieten dürfen keine Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Und Grünland könne dort nicht in Ackerland umgewandelt werden, erklärt Frank Stabler von der Bezirksregierung.

Ferner dürften keine Gegenstände gelagert werden, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden könnten. Neue Baugebiete könnten ebenfalls nicht ausgewiesen werden. Die Einzelheiten regelt der Paragraf 78 Absatz 1 des Wasserhaushaltgesetzes.

Das Überschwemmungsgebiet des Schießbaches reicht beidseits des Gewässers - von der Mündung in die Swist bis zum Gewässerkilometer 10+300 im Bereich der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Swisttal. Das Überschwemmungsgebiet des Steinbaches umfasst die Flächen beidseits des Gewässers - von der Mündung in die Swist bis zum Gewässerkilometer 10+440 im Bereich der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Swisttal.

Die neue Verordnung und die Karten des Überschwemmungsgebietes können in den Kommunen und bei der Bezirksregierung eingesehen werden sowie unter www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_ internet/service/amtsblatt/archiv_2014/index. html.

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