Sitzungsgeld in Swisttal Aufwandsentschädigung wird nicht erhöht

SWISTTAL · Die Vorsitzenden der Ratsausschüsse in Swisttal erhalten nicht mehr Geld. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Das spart der Gemeinde über 17.000 Euro.

 Um das Ehrenamt in der nordrhein-westfälischen Kommunalpolitik attraktiver zu machen, sollen die Mandatsträger vom 1. Januar an mehr Geld bekommen. Die Gemeinde Swisttal lehnt das ab.

Um das Ehrenamt in der nordrhein-westfälischen Kommunalpolitik attraktiver zu machen, sollen die Mandatsträger vom 1. Januar an mehr Geld bekommen. Die Gemeinde Swisttal lehnt das ab.

Foto: picture alliance / dpa

Gegen die Stimmen der SPD haben sich die anderen Fraktionen im Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss (HFB) einhellig gegen die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Ausschuss-Vorsitzende ausgesprochen. Hintergrund: Mit dem „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ wird eine Änderung des §46 der Gemeindeordnung mit dem Ziel der Stärkung des Ehrenamtes in der Kommunalpolitik vorgenommen.

211,90 Euro beträgt die monatliche Aufwandsentschädigung für Ausschuss-Vorsitzende seit 1. Januar. In Swisttal würde das auf sieben Ausschüsse zutreffen, hieße also monatlich 1483,30 Euro, das wären im Jahr 17 799,60 Euro. Zu zahlen aus dem eigenen Haushalt.

„Die Landesregierung bestellt immer neue Musik, die wir unten bezahlen sollen, das ist nicht in Ordnung“, sagte Monika Wolf-Umhauer (FDP). „Es ist nicht die Zeit für solche Erhöhungen. Wir wollen vielmehr so schnell wie möglich den Haushalt sanieren und keine zusätzliche Kosten reinbringen“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Hanns-Christian Wagner. Er plädierte dafür, über eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung Ausnahmeregelungen zu schaffen.

Dem schlossen sich Karl-Heinz Peters (Die Swisttaler) und Claus Nehring (BfS) an. Da sich die Gemeinde in der Haushaltssicherung befinde, sei eine zusätzliche Belastung zudem ein falsches Signal, so der CDU-Fraktionssprecher Bernd Großmann. „Die Stärkung des Ehrenamtes durch die Schaffung von finanziellen Anreizen kann vor diesem Hintergrund nur funktionieren, wenn die Finanzierung über den Landeshaushalt sichergestellt wird.“

Udo Ellmer (Bündnis90/Die Grünen) wies in der HFB-Sitzung auf die unterschiedlich große Arbeitsbelastung der Vorsitzenden der verschiedenen Ausschüsse hin. So sei etwa der Planungsausschuss „extrem viel Arbeit“, während die Arbeitsbelastung bei anderen Ausschüssen, die etwa nur einmal im Jahr tagen, viel niedriger sei. Wagner rechnete vor, dass mit der neuen Regelung für einen solchen Ausschuss dann für eine einzige Sitzung pauschal rund 2500 Euro gezahlt werden müssten. „Das kann doch einfach nicht wahr sein“, erboste er sich.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Euler betonte zwar, dass das mit der Neuregelung verfolgte Ziel der Stärkung des Ehrenamtes zu begrüßen sei, schränkte aber ein: „Ob die getroffene Regelung glücklich ist, kann man diskutieren.“ Dennoch hielt er es für nicht mehr gesetzeskonform, wenn das Gesetz auf kommunaler Ebene durch Ausnahmeregelungen konterkariert würde. Peters (Die Swisttaler) plädierte hingegen dafür, die Hauptsatzung zu ändern „und zu sehen, was dann passiert.“

Die BfS hat bereits gehandelt. Nach der Abspaltung der „Swisttaler“ verzichtet Fraktionsvorsitzender Nehring auf die Hälfte der ihm zustehenden Entschädigung. Grund: Die durch die neue Fraktion entstehenden Kosten seien dem Bürger nicht vermittelbar. Ratsherr Joachim Güttes hat die für Januar und Februar 2017 erhaltene Aufwandsentschädigung von 423,80 Euro für den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss an die Gemeinde zurücküberwiesen. Ebenfalls hat die BfS-Fraktion 385,28 Euro für nicht benötigte Finanzmittel an die Gemeinde zurücküberwiesen.

Eine rechtliche Bewertung lag der Verwaltung noch nicht vor, so Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner. Aber eine Nachfrage beim Städte- und Gemeindebund, wie eine Änderung der Hauptsatzung zur Schaffung von Ausnahmen in Hinblick auf das neue Gesetz bewertet werde, habe ergeben, dass dies nicht zulässig sei. Es bleibe aber den Vorsitzenden unbenommen, auf ihre Aufwandsentschädigung zu verzichten.

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