Verkehr in Morenhoven Änderung des Radwegs sorgt für Ärger

SWISTTAL-MORENHOVEN · Der Rhein-Sieg-Kreis schickt Radfahrer in Morenhoven auf die viel befahrene Straße, weil der Weg zu eng ist. Begegnungsverkehr soll vermieden werden. Bürger und ADFC gehen auf die Barrikaden.

Für Aufregung, Unverständnis und Verärgerung vor allem bei Eltern und Kindern sorgt die Änderung der Wegeführung für Radfahrer, die die Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises in Morenhoven vorgenommen hat. Bislang führte der kombinierte Fußgänger-Radweg als Zweirichtungsradweg in der Ortschaft parallel zur L493 entlang der Mauer von Burg Morenhoven zur Einmündung in die L163 und dort über eine Querungshilfe weiter in Richtung Buschhoven. Laut Änderung der Benutzungsvorschrift mittels neuer Beschilderung endet der Radweg aus Richtung Peppenhoven kommend nun am Ortsschild. Radfahrer müssen vor der Swistbrücke auf die Fahrbahn der L493 (Burgstraße) wechseln, auf selbiger weiterfahren und dort auch die Engstelle Höhe Haus Nummer 54 passieren, an der Einmündung L163 (Hauptstraße) rechts weiter auf der Fahrbahn.

Sie werden aber nicht über die Querungshilfe wieder auf den bisherigen kombinierten Fuß-Radweg parallel zur L493 Richtung Buschhoven geleitet, sondern erst einige Meter weiter an der Einfahrt zur Burg Morenhoven. Dort sollen sie die L163 queren, um einige Meter auf der Fahrbahn der L493 zu fahren und erst hinter der Busschleife Morenhoven wieder auf den kombinierten Fuß-Radweg.

Burgstraße macht gefährliche Kurve

„An den Kopf fassen“ sich angesichts dieser Neuerung viele Morenhovener Eltern und Kinder. Wie Barbara und Stephan Neugebauer, deren 16-jähriger Sohn täglich mit dem Fahrrad auf diesem Weg zur Schule nach Rheinbach fährt. Sie weisen darauf hin, dass die Kurve der Burgstraße Höhe Haus Nummer 54 ohnehin schon zu eng und unübersichtlich sei. Viele Pkw schnitten die Kurve, Busse brauchen in beide Richtungen noch mehr Platz an dieser Engstelle, so dass es im Begegnungsverkehr häufiger zu Beinaheunfällen komme. „Und dazwischen dann noch Radfahrer? Es kann nicht sein, dass sich jetzt hier Kinder und ältere Leute auf dem Rad überfahren lassen sollen“, moniert das Ehepaar Neugebauer. Markus Klein stimmt mit ihnen überein und sagt: „Ich habe mich gefreut, dass vor 14 Tagen die Apfelroute ausgeschildert wurde. Und jetzt ist der Fahrradweg weg.“ Sina (10 Jahre) hat gerade eben ihre Fahrradprüfung bestanden und kennt jetzt die Verkehrsregeln. „Wir dürften da jetzt eigentlich gar nicht mehr auf dem Radweg fahren wie bisher“, weiß sie. Aber auf der Fahrbahn ist es auch viel zu gefährlich für Kinder, ist sie mit Linus (13 Jahre) einig.

„Das ist eine ganz massive Verschlechterung im Sinne der Verkehrssicherheit. Ich warte nur auf den ersten Personenschaden. Für mich ist das ein Feldversuch am lebenden Objekt“, ärgert sich Jürgen Pump. „Wir können auf diesem Stück keine Kinder auf der Straße fahren lassen“, steht für den Morenhovener Vater und CDU-Ratsherrn fest. Mit den anderen Eltern erinnert er daran, dass vor Jahrzehnten eigens mit hohem Aufwand die Burgmauer auf ihrer gesamten Länge entlang der L493 weiter zurück versetzt worden war, um den rund zwei Meter breiten kombinierten Fuß-Radweg zu ermöglichen. Darauf wies auch Volkmar Sievert, ADFC Swisttal, hin, der sich von der Änderung der Radwegeführung überrascht zeigte. Durch das Zurückversetzen der Burgmauer „konnte der Radverkehr von der Straße auf den Rad-/Gehweg gelegt und somit eine durchgehende Radwegeverbindung zwischen Rheinbach beziehungsweise Peppenhoven und Buschhoven geschaffen werden“, so Sievert. „Weil die Straßeneinmündung sehr unübersichtlich ist, wurde entschieden, die Benutzung des Weges für die Radfahrer durch entsprechende Beschilderung verbindlich vorzuschreiben.“

Um diese Situation zu bereinigen, wurde vorgeschlagen, die Benutzungspflicht des Weges für Radfahrer aufzuheben. Das Ergebnis ist nun, dass der Weg um die Kurve herum als ein reiner Fußweg ausgewiesen ist und alle Radfahrer auf die Straße verwiesen werden, was von den meisten Radfahrern als gefährlich angesehen wird.

Zusatzschild als Lösungsvorschlag

Nach Ansicht Sieverts ist „die Änderung eine Überreaktion“. Er erklärt, dass die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) zwar die Mindestbreite von 2,50 Meter vorsehen bei gemeinsamer Führung von Fußgängern und Radfahrern auf eigenen Wegen. Bei der Abwägung aber, ob die Sicherheit der Radfahrer oder die ERA Vorrang haben sollte, komme er zu diesem Schluss: an dieser Stelle sollte auch eine etwas geringere Breite des Weges toleriert werden. Der Swisttaler ADFC-Vertreter hat auch einen Lösungsvorschlag: den Weg als Fußgängerweg mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ausweisen. „So können die Radfahrer auch auf der Straße fahren, müssen aber nicht“, so Sievert.

Den Vorschlag, das Zusatzschild anzubringen, macht auch die Gemeindeverwaltung, bei der eine Reihe von Beschwerden über die neue Regelung eingegangen war, wie Pressesprecher Bernd Kreuer sagte. Einen Antrag will laut Pump auch die CDU in den nächsten Verkehrsausschuss einbringen.

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