Prozess in Rheinbach 47-Jähriger aus Heimerzheim muss Jagdgewehr abgeben

Rheinbach/Swisttal · Das Amtsgericht Rheinbach hat einen Heimerzheimer zu einer Geldstrafe von 7500 Euro wegen Körperverletzung und Bedrohung verurteilt. Nach einem Familienstreit war der Mann mit einem Gewehr durch Heimerzheim gelaufen.

 Nach einem Familienstreit war der 47-Jährige mit einem Gewehr durch Heimerzheim gelaufen und hatte einen Polizeieinsatz ausgelöst.

Nach einem Familienstreit war der 47-Jährige mit einem Gewehr durch Heimerzheim gelaufen und hatte einen Polizeieinsatz ausgelöst.

Foto: dpa/Ulrich Felsmann

Was sich über mehrere Verhandlungstermine mit Beweisaufnahmen und Zeugenbefragungen hinzog, hat jetzt ein Ende gefunden: Der 47-jährige Mann, der nach einem Familienstreit mit einem Gewehr über der Schulter Polizisten entgegentrat, wurde vom Strafrichter der Körperverletzung und des Widerstands gegenüber Vollstreckungsbeamten für schuldig befunden. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro. Die Jagdwaffe des Verurteilten wird eingezogen.

Der 47-Jährige musste sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegenüber seiner Schwester sowie wegen Widerstands und Bedrohung von Polizeibeamten mit einer Langwaffe verantworten. Nach familiären Streitigkeiten hatte der Heimerzheimer einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst, weil er mit seinem Gewehr samt aufgesetztem Zielfernrohr im Ort unterwegs war. Auf einem Feldweg nahe der A 61 wurde er von Polizeikräften gestellt, die ihn mehrfach über die Außenlautsprecher von Streifenwagen aufforderten, die Waffe abzulegen und stehen zu bleiben.

Der Mann ging jedoch weiter auf sie zu, laut Beamten zeigte dabei der Lauf der Waffe in ihre Richtung. Nach mehreren Warnschüssen in die Luft und vor seine Füße wurde der 47-Jährige von einem Polizeibeamten mit einem gezielten Schuss ins Bein gestoppt, dann von einem Polizeihund in die Hand gebissen und schließlich von den Polizisten überwältigt.

Die Verteidigung hatte für die jüngste Verhandlung ein psychiatrisches Gutachten gefordert. Die Gutachterin hatte keine „tiefgreifende Bewusstseinsstörung“ festgestellt, aber „möglich sei es gewesen, dass der Angeklagte auf der Motivationsebene“ beeinträchtigt gewesen sei. Dass er die Warnschüsse und Aufforderungen der Polizei nicht gehört haben will, sei in einer Stress-Situation möglich. „Ich war in dieser Situation total unter Schock“, hatte der Heimerzheimer seinem Verteidiger gesagt.

Familienstreit war Auslöser für Vorfall mit Jagdgewehr in Heimerzheim

Der Mann war im Juni 2018 abends aus einem Jagdrevier nach Hause gekommen, in ein ehemaliges bäuerliches Anwesen. Dort war er betrunken im Auto eingeschlafen, von seiner Mutter geweckt worden, und hatte dann samt Jagdgewehr das Fahrzeug verlassen. Seine Schwester wollte ihm dann die Waffe entwinden, worüber es zum Streit unter anderem wegen möglicher Erbansprüche kam. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung versetzte er seiner Schwester eine Ohrfeige. Weitere Schläge gegen den Kopf der Frau konnten indes nicht belegt werden, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen der zweiten Attacke einstellte.

Nach der Auseinandersetzung schulterte der Mann sein Gewehr und machte sich zu Fuß auf Richtung Revier und telefonierte auf dem Weg mit seiner Freundin in Hennef. Die riet ihm, die Polizei zu verständigen. Das machte er dann auch, und die Beamten erläuterten ihm genau, wie er sich zu verhalten habe. Was er dann letztlich beim Eintreffen der Polizisten dann doch nicht machte und es darum zu den Abwehrreaktionen mit dem Schuss ins Bein kam.

So sah dann auch der Staatsanwalt die erste Körperverletzung gegenüber der Schwester und die Bedrohung der Beamten und Widerstand gegen sie als gegeben an. Er forderte 150 Tagessätze zu je 50 Euro als Gesamtstrafe. Die Verteidigung indes plädierte auf Freispruch, unter anderem habe ihr Mandant die Polizei beim Versuch, das Gewehr abzulegen, nicht bedroht. Außerdem sei der Schuss ins Bein schon Strafe genug.

Das Gericht folgte schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Über den Verbleib des Jagdscheins des Heimerzheimers entscheidet die Untere Jagdbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis.

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