Bushaltestellen Swisttal 32 Haltestellen werden barrierefrei

SWISTTAL · Nicht nur für Menschen mit Behinderung sind barrierefreie Stationen wichtig. Alle Fahrgäste, beispielsweise junge Mütter mit Kinderwagen oder Reisende mit schwerem Gepäck, profitieren davon.

Für rund 1.654.500 Euro soll bis zum Jahr 2022 ein Teil der Bushaltestellen im Swisttaler Gemeindegebiet barrierefrei umgebaut werden. Bis zu 90 Prozent der Bausumme können gefördert werden, also maximal rund 1,5 Millionen Euro. Der Anteil der Gemeinde würde sich dann insgesamt auf 165.450 Euro belaufen.

Diese Bruttobeträge seien derzeit geschätzt, wie Edwin Keuler und Marco Malikt von der Ingenieurgruppe Steen-Meyers-Schmiddem aus Bonn im Bauausschuss bei der Präsentation der Planungsdetails erläuterten. Zudem sei die Maximalfördersumme angesetzt worden.

Als erste sollen die Haltestellen „Fronhof“ in Heimerzheim, „Morenhoven Mitte“ und Buschhoven „Quesnoy-Platz“ umgebaut werden. Die dafür notwendigen rund 32 250 Euro Gemeindeanteil sollen in den Haushalt 2018 eingestellt werden. Das hat der Bauausschuss einstimmig beschlossen. Die Haltestelle „Odendorf Bendenweg 1“ werde unabhängig davon im Zuge der Straßenfertigstellung im Sommer dieses Jahres fertiggestellt.

Gesetz schreibt barrierefreien Umbau vor

Bis zum 1. Januar 2022 müssen auf Basis nordrhein-westfälischer Gesetzgebung Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs barrierefrei ausgebaut werden. Um bis zu 90 Prozent der Kosten für die Baumaßnahme gefördert zu bekommen, muss die Kommune die Maßnahmen bis zum 31. März 2017 beim Nahverkehr Rheinland (NVR) anmelden, damit sie in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden können. Grundlage der Anmeldung ist die Erstellung eines Konzepts einschließlich Kostenschätzung.

Insgesamt haben die Planer für das Gebiet der Gemeinde Swisttal 63 Haltestellen mit 115 Richtungshaltestellen aufgelistet, von denen 32 in den Jahren 2018 bis 2022 barrierefrei ausgebaut werden sollen. Die Festlegung, welche und in welcher Reihenfolge, erfolgt nach bestimmten Kriterien wie Frequentierung, Bustaktung, überörtliche Bedeutung und Verknüpfung, heißt, wie viele Linien die Haltestellen anfahren.

Hohe Bordsteine, Leitstreifen und breiter Zugang

Zur Mindestausstattung barrierefreier Haltestellen nannten die Planer unter anderem erhöhte Bordsteine von 18 Zentimetern, Leitstreifen zur Orientierung für Sehbehinderte und einen mindestens 1,50 Meter breiten Zugang zur Haltestelle. Für die Haltestellen mit vorrangiger Bedeutung zusätzlich, wenn möglich, auch etwa überdachte Warteflächen mit Sitzgelegenheiten und eine Aufstellfläche von mindestens 2,50 Meter.

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