Kritik wegen Raetz-Klage Rheinbacher SPD glaubt an Erfolg vor Verwaltungsgericht

Rheinbach · Die Rheinbacher Sozialdemokraten glauben, mit ihrer Klage gegen Bürgermeister Stefan Raetz am 28. Mai vor dem Kölner Verwaltungsgericht Recht zu bekommen.

 Die SPD-Ratsfraktion Rheinbach hat Bürgermeister Stefan Raetz (CDU) verklagt.

Die SPD-Ratsfraktion Rheinbach hat Bürgermeister Stefan Raetz (CDU) verklagt.

Foto: Matthias Kehrein

Die SPD-Ratsfraktion Rheinbach hatte Bürgermeister Stefan Raetz (CDU) verklagt: Der Verwaltungschef soll nach Ansicht der Sozialdemokraten bei der Festlegung der Kriterien zum Architektenwettbewerb für das Pallotti-Areal den Stadtrat außen vor gelassen haben (der GA berichtete). Über die Feststellungsklage verhandelt das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag, 28. Mai. Dass der CDU-Stadtverband diesen Schritt als juristische „Attacke“ sowie als „respektlos und unangemessen“ bewertet, möchte die SPD ihrerseits nicht auf sich beruhen lassen.

„Die CDU hat nicht verstanden, worum es den vier Mitgliedern der SPD-Fraktion bei ihrer Klage überhaupt geht“, sagte SPD-Fraktionsvorsitzende Martina Koch, die selbst eine der Klägerinnen ist. Das Ergebnis des Architektenwettbewerbs stelle die SPD überhaupt nicht in Frage. Sie kritisiert mit der Feststellungsklage, dass der Bürgermeister „gesetzlich verbriefte Rechte des Rates missachtet hat, indem er bei der Festlegung von Rahmenbedingungen des Architektenwettbewerbs Entscheidungen traf, für die nicht er, sondern der Stadtrat zuständig ist“, erklärte die Fraktionschefin der SPD.

Eine besondere Rolle spiele in dem Zusammenhang der Zwist innerhalb der CDU-Fraktion, findet Koch. „Dass die Ratsfraktion der CDU das nicht stört, zeigt sehr deutlich, dass sie keinen eigenen politischen Gestaltungsanspruch mehr besitzt, sondern mehr mit sich selbst als mit wichtigen Entscheidungen für Rheinbach beschäftigt ist“, erklärte die Sozialdemokratin. „Wir werden erreichen, dass der jetzige wie jeder zukünftige Bürgermeister zukünftig die Zuständigkeit des Rates respektiert, weil das Verwaltungsgericht feststellen wird, dass es so, wie es bei der Festlegung der Rahmenbedingungen für den Architektenwettbewerb geschehen ist, nicht in Ordnung war“, sagte Koch.

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