Hausfriedensbruch in Rheinbach Zeuge erschien nicht vor Gericht

RHEINBACH · Wegen Hausfriedensbruchs muss sich jetzt ein 30-Jähriger aus Bonn vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, am 21. Dezember 2011 gegen 13 Uhr bei einem Autohaus in Meckenheim, das ihm zuvor schon Hausverbot erteilt hatte, gegen den Reifen eines Neuwagens getreten zu haben.

Die Verhandlung war allerdings recht schnell beendet, da der Hauptbelastungszeuge trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht vor Gericht erschien.

Unabhängig davon äußerte Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert allerdings gewisse Zweifel, ob der Angeklagte überhaupt in der Lage sei, sich um seine Angelegenheiten selbst zu kümmern, oder ob ihm nicht besser ein Betreuer zur Seite gestellt werden sollte. Dies lehnte der 30-Jährige kategorisch ab.

Er erklärte, er habe 2009 bis 2011 für zwei Jahre in Brüssel gelebt und sich dann an die Agentur für Arbeit in Meckenheim gewandt, die seinen Antrag vom 15. November 2011 aber bis heute nicht bearbeitet habe. Seit seiner Rückkehr nach Deutschland habe er den Eindruck, "dass hier dringend was bewegt werden muss". Zugehört habe man ihm aber nirgendwo, sondern ihn stattdessen gegen seinen Willen in die LVR-Landesklinik nach Bonn gebracht, fixiert und ruhig gespritzt.

Ins Autohaus sei er damals mit der Absicht gekommen, einen Wagen zu kaufen. Das hielt der Richter angesichts der Tatsache, dass der Mann Hartz-IV-Empfänger sei, für einen Vorwand. Der Verkäufer sah dies wohl ähnlich, so dass es zum Streit kam.

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