Gerichtsprozess Zahnarztgattin wollte Malermeister verführen

Bonn/Rheinbach · Die Zivilklage eines Zahnarztes wegen mangelhafter Pinselarbeiten wird in zwei Instanzen abgewiesen. Zahnarztgattin wollte Handwerker verführen, der lehnte das amouröse Angebot ab und ergriff die Flucht.

 Zahnarzt fordert vom Handwerker vor dem Amtsgericht Rheinbach 1436,43 Euro.

Zahnarzt fordert vom Handwerker vor dem Amtsgericht Rheinbach 1436,43 Euro.

Foto: dpa

Eine Szenerie wie im schlechten Film: Eine Zahnarztgattin öffnet einem Malermeister im seidenen Negligé und bittet ihn sogleich zum Frühstück. Sekt und Lachshäppchen seien vorbereitet, sagt sie einladend.

Handwerker Thomas F. (alle Namen geändert), der gekommen war, um – wie verabredet – die Innenräume des Bungalows zu streichen, glaubte sich tatsächlich in einem falschen Film: Aber denn sah der 45-Jährige den romantisch gedeckten Tisch für Zwei. Höflich noch lehnte Thomas F. das amouröse Angebot ab, widmete sich im Wohnzimmer den Abdeckarbeiten.

Die Hausherrin Julia Z. (59) jedoch ließ nicht locker: „Leicht angezickt stand sie neben mir“, erinnerte sich Thomas F. als Zeuge vor dem Bonner Landgericht: „Sie bestand darauf, dass ich mit ihr frühstücke.“ Schließlich kam es zum Streit. Thomas F. wusste sich nicht anders zu helfen: Er rettete sich durch Flucht.

Diese Episode, die sich am Morgen des 20. September 2014 ereignet haben soll, hat später zwei Gerichte beschäftigt. Denn der Zahnarztgatte, der zur Zeit der verabredeten Renovierungsarbeiten auf Wandertour war, hat den Malerbetrieb verklagt.

Die Arbeiten seien mehr als mangelhaft ausgeführt: die Wände fleckig, überall in der Wohnung klebten dicke graue Farbtropfen, Steckdosen waren verschmiert. Um die Mängel fachgerecht zu beseitigen, forderte der Zahnarzt vor dem Amtsgericht Rheinbach einen Kostenvorschuss von 1436,43 Euro.

Frau soll die Wände selber angestrichen haben

Malermeister Thomas F. reagierte mit Verwunderung: Er habe keinen einzigen Pinselstrich in dem Haus ausgeführt, konterte er die Klage. Denn einen Tag nach der seltsamen Avance sei er noch mal vorgefahren, in der Hoffnung, dass sich die Lage beruhigt habe. Aber da sei ihm nicht mehr aufgemacht worden.

Eine Woche später habe ihn Julia Z. verzweifelt angerufen: Nunmehr habe sie die Wände selber angestrichen, sei aber damit „nicht zufrieden“. Ob er ihr helfen könne? Thomas F. jedoch war das alles „nur peinlich“. „Ich habe darauf nicht mehr reagiert.“ Er fürchtete weitere Eskalation.

Julia Z. hat den Vorfall als Zeugin im Prozess rundweg bestritten: Sie habe dem Maler Kaffee und Wasser angeboten, aber der habe dankend abgelehnt. Auch beteuerte die 59-Jährige: „An dem Tag habe ich weder Lachs noch Sekt noch andere Ambitionen gehabt.“

Aber die Richter glaubten der Zahnarztgattin nicht, auch nicht dass ein Malermeister in der Lage ist, so eine dilettantische Arbeit zu hinterlassen. Vielmehr lag der Verdacht nahe, dass die 59-Jährige in der Not selbst zum Pinsel gegriffen habe, um vor dem Ehemann zu vertuschen, dass sie den Malermeister mit ihren Avancen in die Flucht geschlagen hatte. Die Klage wurde sowohl vor dem Amtsgericht Rheinbach wie jetzt auch vor dem Landgericht Bonn abgewiesen. (AZ: LG Bonn 5 S 107/16)

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