Pläne für Windpark Windradgegner sehen sich als Sieger vor Gericht

Rheinbach/Meckenheim · Die Bürgerinitiative "Meckenheim Schattenseite" ist zuversichtlich, dass sich künftig keine Rotoren zwischen Meckenheim und Rheinbach drehen werden.

Beide Klagen zurückgezogen und dennoch gewonnen – mit diesem Gefühl der Freude verließ Ingrid Koston, Sprecherin der Bürgerinitiative (BI) „Meckenheimer Schattenseite“, das Gebäude des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster. „Wir haben unsere Ziele in mehrfacher Hinsicht erreicht“, sagt Koston im Gespräch mit dem General-Anzeiger.

Die im Dezember 2016 vor dem OVG angestrengten Normenkontrollklagen gegen zwei Bebauungspläne der Städte Meckenheim und Rheinbach, die eine interkommunale Konzentrationszone für Windräder ermöglichen, hatten letztlich dazu geführt, „dass bis jetzt kein einziges Windrad in diesem Gebiet steht“, so Koston. Und: Neue Gesetze und Erlasse führten ferner dazu, dass sich die Genehmigung von Windrädern heute schwieriger gestalteten und andererseits der Betrieb eines Windparks unwirtschaftlicher werde.

Rund zwei Stunden hatten die drei Richter mit den Vertretern beider Städte, deren Rechtsanwalt sowie mit den Vertretern der BI und deren Anwalt die wichtigsten Sachverhalte der beiden Bebauungspläne erörtert, berichtet Koston. Dabei hätten die OVG-Richter der BI letztlich davon abgeraten, die Bebauungspläne für die Konzentrationszone zu kippen. Ohne rechtssichere Konzentrationszone und der im Bebauungsplan verankerten Vorgaben wäre möglichen Windparkbetreibern „die Tür geöffnet worden, überall im Stadtgebiet Windräder von bis zu 230 Meter Höhe zu beantragen“, sagt Koston. „Das wollten wir unter keinen Umständen“, so die 67 Jahre alte Meckenheimerin.

Hoffnungsfroh stimmt sie außerdem, dass zwischenzeitlich die Vergütung des Stroms aus Windenergie um 30 Prozent gesenkt worden ist. Das mache den Betrieb eines Windparks unwirtschaftlicher. Ein möglicher Windparkinvestor müsse außerdem zwingend die Frage beantworten, ob die Windräder den Betrieb der Seismologischen Station bei Todenfeld beeinträchtigen würden.

Einem neuen Erlass zufolge dürfen in einem Zehn-Kilometer-Radius rund um Erdbebenmessstellen keine Windräder stehen. Die Station liegt vier Kilometer von der Konzentrationszone entfernt. All dies stimmt Koston und ihre Mitstreiter zuversichtlich, dass sich auch künftig keine bis zu 150 Meter hohen Räder nördlich ihres Wohngebietes drehen werden.

Städte sehen Verfahrensende als Bestätigung an

Die Städte Meckenheim und Rheinbach empfinden den Ausgang des Normenkontrollverfahrens am (OVG) Münster als Erfolg und Bestätigung ihrer Arbeit. „Wir sind ein Stück weit erleichtert, dass das Verfahren so ausgegangen ist“, sagt Norbert Sauren, Pressesprecher der Stadt Rheinbach. „Das spricht dafür, wie sorgsam wir im Vorfeld der Entscheidung im Rat mit der Sache umgegangen sind“, erklärt Sauren.

Holger Jung, Erster Beigeordneter der Stadt Meckenheim, der als Vertreter der Apfelstadt in Münster weilte, unterstreicht, dass die OVG-Richter insbesondere das Prozedere des Ratsbeschlusses bestätigten. Die BI hatte beanstandet, dass den rund 70 Eingaben von Bürgern gegen den Bebauungsplan zu wenig Beachtung geschenkt worden sei. „Die Richter haben unsere Vorgehensweise deutlich bestätigt“, sagt Jung. „Unsere Intension war, Windkraft zu ermöglichen, aber ausdrücklich nur dort, wo alle Belange vernünftig abgewogen worden sind“, so Jung.

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