Monte Mare in Rheinbach Vierjähriger leblos im Wellenbecken gefunden

RHEINBACH · Nach einem Badeunfall im Rheinbacher Monte Mare ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. In dem Erlebnisbad war laut Polizei am Sonntag gegen 17.30 Uhr ein vierjähriger Junge leblos im Wellenbecken gefunden worden. Sein Zustand war am Mittwochnachmittag "äußerst kritisch", wie Polizei-Sprecherin Daniela Lindemann auf Anfrage mitteilte.

Zum genauen Hergang äußerte sich die Polizei nicht. "Das Kriminalkommissariat 11 ermittelt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft zu den Hintergründen", sagte Lindemann. Es werde auch untersucht, ob Fremdverschulden vorliege.

Nach GA-Informationen trug der vierjährige Junge eine Taucherbrille und lag im Kinderbereich des Wellenbeckens - mit dem Gesicht nach unten. Dort ist das Wasser knietief. Weil sich der Junge nicht bewegte, wurden andere Badegäste aufmerksam. Wie eine Augenzeugin dem GA berichtete, trug eine Frau das leblose Kind aus dem Wasser.

Am Beckenrand wurden sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet, bereits wenige Minuten später traf der vom Bademeister alarmierte Rettungsdienst ein. Nach Angaben der Augenzeugin bemerkte die Mutter des Kindes erst spät, dass es sich um ihren eigenen Sohn handelt.

Er wurde laut Augenzeugenbericht nach einer insgesamt 45-minütigen Reanimation - Herzmassage, Mund-zu-Mund-Beatmung - per Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, nach GA-Informationen in die Uniklinik in Bonn. Von dort war keine Stellungnahme zu erhalten.

Beim Badbetreiber Monte Mare ist die Bestürzung groß. "Das ist eine tragische Angelegenheit", sagte eine Sprecherin am Firmensitz in Rengsdorf auf Anfrage. Den Vorfall wollte sie mit Blick auf die laufenden Untersuchungen nicht kommentieren. "Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nur spekulieren."

Auch Rheinbachs Bürgermeister Stefan Raetz reagierte betroffen auf die Nachricht: "So ein Unfall ist unfassbar. Den Eltern gilt meine tiefe Anteilnahme."

Rechtlich gesehen müssen Badbetreiber verschiedenen Aufsichtspflichten nachkommen. Sie müssen einerseits die technischen Anlagen überwachen, andererseits den Betrieb in den Wasserbecken und außerhalb davon. Grundlage sind die Vorgaben des Bundesfachverbands öffentliche Bäder, die an die Art und die Größe des jeweiligen Bades angepasst werden.

Daneben gibt es in jedem Bad die Haus- und Badeordnung, die zum Beispiel auf Gefahren, Verbote oder nötige Vorsichtsmaßnahmen hinweist, so auch im Monte Mare. "Das sind sozusagen die allgemeinen Geschäftsbedingungen", sagte Detlef Schöne, Rechtsanwalt von Monte Mare. Wie es zu dem Vorfall kam, wollte er auf Anfrage nicht bewerten.

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