Hauptursache: Alkohol am Steuer Urteil nach fahrlässiger Tötung

RHEINBACH · 23-jähriger Unfallfahrer aus Meckenheim erhält zehn Monate Freiheitsstrafe. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in zwei weiteren sowie Gefährdung des Straßenverkehrs ist ein 23-Jähriger aus Meckenheim jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt, da der jungem Mann sich zuvor nichts hatte zuschulden kommen lassen.

Das Gericht erkannte an, dass er gestanden und versucht habe, den Opfern und deren Angehörigen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu helfen und - so hieß es im Urteilsspruch - sich selbst dabei nicht geschont habe. Zudem bestehe keine Wiederholungsgefahr.

Der damals 22-jährige Handwerker hatte gerade einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und dies mit Freunden aus Polen im Schrebergarten seiner Eltern gefeiert. Die drei Männer tranken mehrere Flaschen Wodka und Bier, die beiden Frauen etwas weniger.

Gegen 2.30 Uhr am frühen Morgen des 6. Oktober 2013 stiegen die fünf in seinen Wagen, um nach Wormersdorf zu fahren, wo die Freunde untergebracht waren. Ob überhöhte Geschwindigkeit oder ein Fahrfehler zu dem Unfall führten, ist nicht mehr zu klären.

Für Amtsrichter Jan Fante und den Staatsanwalt stand jedoch zweifelsfrei fest, dass Alkohol am Steuer die Hauptursache war. Dabei sei den Opfern eine gewisse Mitverantwortung nicht abzusprechen. Sie alle hätten gewusst, dass ihr Freund getrunken habe, und sie seien nicht angeschnallt gewesen.

Der Wagen war nach links von der Straße abgekommen, mit der rechten Hinterseite gegen einen Baum geprallt und hatte sich um die eigene Achse gedreht. Durch die Wucht dieser Bewegung wurden die Mitfahrer auf der Rückbank herausgeschleudert. Ein 34-Jähriger und eine 47-Jährige starben.

Eine 25-jährige Frau erlitt schwere Verletzungen an Armen und Beinen, unter denen sie bis heute leidet. Der Mann, der auf dem Beifahrersitz saß, wurde leicht am Kopf verletzt. Der Fahrer hatte zwei Stunden später noch 1,08 Promille.

Nach seiner Entlassung hatte sich der 22-Jährige sofort an die Verletzten und die Hinterbliebenen gewandt, sie um Verzeihung gebeten und sie mit seinen Ersparnissen unterstützt, um wenigstens die finanziellen Schäden etwas zu lindern. Der Witwer der 47-Jährigen allerdings verweigert bis heute jeglichen Kontakt. "Ich bin mir des Leids bewusst, das ich über meine Freunde und ihre Familie gebracht habe", erklärte der 23-Jährige. Er akzeptierte das Urteil ohne jeden Widerspruch.

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