Einsätze in Rheinbach und Buschhoven SEK stellt Kalaschnikow in Rocker-Wohnung sicher

Rheinbach/Swisttal · Bei Ermittlungen im Rocker-Milieu führen die Spuren auch nach Rheinbach und Swisttal. Dort wurde ein Spezialeinsatzkommando der Polizei am Montagmorgen fündig.

In aller Herrgottsfrühe, kurz vor 5 Uhr, reißt ein Knall die Bewohner eines Fünffamilienhauses an der Rheinbacher Bahnhofstraße aus dem Schlaf. Wenig später ist klar: Mit einem Sprengsatz haben Beamte eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei eine Wohnungstür im ersten Stock geknackt. Sie wollen zu einem Mann aus der Rocker-Szene, um Beweismaterial zu sichern, wie Sebastian Buß, der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, dem General-Anzeiger sagte. Es gehe um „Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Einkünften aus dem Sicherheitsgewerbe des Mannes“.

In einem Firmengebäude in Pulheim und in einer Wohnung in Swisttal-Buschhoven sind SEK-Männer ebenfalls zeitgleich im Einsatz. Diese Einsätze gehören zum selben Ermittlungsverfahren. In Buschhoven stellen die Beamten ein Maschinengewehr der Marke Kalaschnikow AK47 sicher. Dieses vollautomatische Sturmgewehr gehört zu den in Deutschland verbotenen Kriegswaffen. Der Besitz einer solchen Waffe wird mit einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr geahndet. Der Besitzer muss mit ins Polizeipräsidium, wo die Personalien festgestellt werden. Ein Haftbefehl ergeht nicht.

Dies geschieht deshalb nicht, weil laut Buß die Voraussetzungen für die Anordnung einer Untersuchungshaft nicht erfüllt seien. Der dringende Tatverdacht des Waffenbesitzes sei zwar gegeben. Es hätten sich aber vorbehaltlich der Untersuchung der Waffe durch das Bundeskriminalamt bisher keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Waffe in der Vergangenheit für eine Straftat benutzt worden sei. Da der Mann sich dem Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz stelle, bestehe auch keine Verdunklungs- oder Fluchtgefahr. Auch eine Wiederholungsgefahr sei durch die Sicherstellung der Waffe nicht gegeben. Was den Männern genau vorgeworfen wird, will Buß mit dem Hinweis auf die laufenden Ermittlungen seiner Behörde nicht sagen. Nach Informationen des GA soll es sich um steuerliche Sachverhalte handeln.

Zum Vorgehen der SEK-Männer in Rheinbach sagt Buß: „Bei einem solchen Einsatz wird weder angeklopft noch geklingelt. Die Tür wird robust geöffnet.“ Dies hat wiederum den Hintergrund, dass die Beamten bei solchen Einsätzen mit Widerstand rechnen – auch mit bewaffnetem.

Nachdem die Tür geöffnet ist, lässt sich der Mann nach Angaben von Buß ohne Widerstand festnehmen. Inzwischen sind sämtliche Bewohner des Hauses aufgewacht. Im Treppenhaus breitet sich von der Explosion herrührender Brandgeruch aus. Die Beamten fordern die Bewohner auf, wieder in ihre Wohnungen zu gehen. Die Situation sei unter Kontrolle. Das beruhigt einige, denn der Schreck durch die Explosion steckt ihnen noch in den Gliedern. „Wir standen ja fast im Bett, als wir den Knall hörten“, sagt ein Bewohner.

Nach etwa einer Stunde, gegen 6 Uhr, wird der 53-jährige Bewohner abgeführt und zu einem Polizeiwagen gebracht. Die Fahrt geht zum Polizeipräsidium nach Bonn, wo er laut Buß „erkennungsdienstlich behandelt“ wird.

Er kommt wieder auf freien Fuß. Auch bei ihm wird kein Haftbefehl erlassen. Nach fünfstündiger Durchsuchung der Wohnung stellt die Polizei umfangreiches Beweismaterial sicher.

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