Streit ums Fernsehen Rheinbacher Amtsgericht stellt Verfahren wegen Bedrohung ein

RHEINBACH · Wegen Körperverletzung und Bedrohung musste sich jetzt ein 25-Jähriger aus Meckenheim vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Ihm war vorgeworfen worden, am 27. Februar gegen 3 Uhr morgens einen gleichaltrigen Zimmergenossen in der Meckenheimer Unterkunft für Asylbewerber attackiert zu haben, weil dieser das Fernsehgerät ausgeschaltet hatte.

Der Angeklagte wollte zunächst nichts dazu sagen, während der Geschädigte vor Gericht schilderte: "Er hat sich auf mich geworfen, als ich im Bett lag und mich geschlagen. Dann hat er sich eine Scherbe des zerbrochenen Spiegels gegriffen und gedroht, mich umzubringen. Die anderen sind dann dazwischen gegangen."

Es habe schon öfter Krach gegeben, und er habe auch mehrmals vergeblich beim Sozialamt nachgefragt, ob er nicht in ein anderes Zimmer ziehen könne, schilderte der Zeuge. "Ich bin sicher, dass ist alles nur passiert, weil wir die ganze Zeit so eng aufeinandersaßen", fügte er hinzu. Die Polizei beurteilte die Lage offenbar ähnlich, denn nach diesem Vorfall wurden die Kontrahenten dann tatsächlich räumlich getrennt.

Der Angeklagte bestritt die Tat zwar zunächst noch. "Ich habe ihn nicht angegriffen, er ist doch viel größer und stärker als ich." Schließlich räumte er aber doch ein, dass es eine Auseinandersetzung gegeben habe und dass sie sich gegenseitig geschlagen und beschimpft hätten. Die Sache sei aber jetzt erledigt, sie hätten sich ausgesprochen. Der Zeuge bestätigte dies durch ein Kopfnicken.

Der Angeklagte, dessen Asylantrag bereits im Mai 2012 abgelehnt worden ist und der in Deutschland derzeit nur geduldet wird, hatte tags zuvor wegen Diebstahls vor dem Bonner Amtsgericht gestanden und war zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Im Hinblick darauf wurde das Verfahren in Rheinbach vorläufig eingestellt. Amtsrichter Jan Fante begründete dies mit den beengten Wohnverhältnissen und damit, dass der Streit inzwischen beigelegt sei. Sobald der Angeklagte alles bezahlt hat, ist auch diese Angelegenheit für ihn abgeschlossen.

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