Gericht in Rheinbach Prozess um Attacke mit Bierflaschen geht in die nächste Runde

RHEINBACH/SWISTTAL · Widersprüchliche Aussagen machen einen weiteren Verhandlungstag im Prozess um die Attacke mit einer Bierflasche notwendig. Ein Swisttaler steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.

 Ein Swisttaler soll einen anderen mit zwei Bierflaschen attackiert haben. (Symbolfoto)

Ein Swisttaler soll einen anderen mit zwei Bierflaschen attackiert haben. (Symbolfoto)

Foto: dpa

Wegen gefährlicher Körperverletzung hat sich ein Heimerzheimer vor dem Strafrichter am Rheinbacher Amtsgericht verantworten müssen. Der Vorwurf: Er soll im Juni vergangenen Jahres auf einen 40-Jährigen mit einer Bierflasche eingeschlagen haben. Als dieser den Schlag mit dem rechten Arm abwehrte und dabei taumelte, soll der Angeklagte ihm noch eine weitere volle Bierflasche hinterher geworfen haben, die ihn aber verfehlte.

Der Geschädigte trug Prellungen und eine Schnittverletzung am rechten Handgelenk davon, wie er bei der Verhandlung anhand von Fotos auf seinem Handy zeigte. Der Angeklagte habe ihm die erste Flasche auf den Kopf schlagen wollen, erklärte der Geschädigte, er habe den Schlag mit dem rechten Arm abgewehrt, als auch schon die nächste Flasche „geflogen kam“.

Angriff mit einem Tag Verspätung bei der Polizei angezeigt

Dass er erst einen Tag später Anzeige bei der Polizei erstattet hatte, begründete der Geschädigte damit, dass er Angst gehabt habe. „Es ging direkt an dem Tag los mit Psychoterror“, sagte er. Der Strafrichter zitierte unter anderem aus der Akte Aussagen wie „Ich mach dich fertig!“ oder „Hau dem aufs Maul!“

„Anstifter im Hintergrund“ soll ein weiterer, 40-jähriger Heimerzheimer gewesen sein, sowohl bei der Attacke mit den vollen Bierflaschen als auch hinsichtlich der Drohungen. Vorsorglich wies der Strafrichter den Mann im Zeugenstand auf dessen Zeugnisverweigerungsrecht hin, falls er sich mit einer wahrheitsgemäßen Aussage selbst belasten würde. „Ich will einfach nur die Wahrheit sagen!“, betonte der Zeuge allerdings. Und schilderte das Geschehen anders: Der Angeklagte habe die Flasche zwar „geschmissen“, aber die habe den Geschädigten überhaupt nicht getroffen. Außerdem sei die Flasche nicht voll gewesen.

Angeklagter entscheidet sich nach Pause für Aussage

Dem hielt der Strafrichter die Aussage des Angeklagten entgegen, die dieser im Vorfeld schriftlich gemacht hatte: er habe überhaupt keine Flasche geworfen. Der Zeuge blieb jedoch bei seiner Aussage. Er wurde in der Folge bei jeder Nachfrage zunehmend aggressiver und antwortete lediglich noch: „Weiß ich nicht mehr.“

Nach einer Verhandlungspause hatte sich der Angeklagte selbst zu einer Aussage entschieden, die sich mit der des Zeugen deckte. „Ich habe ihm zwei Flaschen hinterher geschmissen, habe ihn zum Glück aber nicht getroffen“, sagte er. Damit widersprach er aber selbst seiner eigenen schriftlichen Aussage. In einem weiteren Verhandlungstag müssen weitere Zeugen und auch noch einmal der Geschädigte gehört werden.

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