Geschichte mit einem wahren Kern Rheinbach hatte einst einen Galgenberg

RHEINBACH · Überlieferungen berichten von Krähen, die einst in Krahforst den Galgen umflogen. Den Galgen hat es gegeben. An ihn erinnert die alte Flurbezeichnung „Auf dem Galgenfeld“ für den Bereich hinter dem Weiler, direkt neben dem Flurstück „Gerichtsplatz“.

 Stadtarchivar Dietmar Pertz auf der Höhe nahe Krahforst (hinten das Haus). In etwa dort, wo das Haus steht, hat auch der ehemalige Galgen gestanden

Stadtarchivar Dietmar Pertz auf der Höhe nahe Krahforst (hinten das Haus). In etwa dort, wo das Haus steht, hat auch der ehemalige Galgen gestanden

Foto: Axel Vogel

Über den winzigen Wohnweiler Krahforst bei Merzbach gibt es eine schaurige Geschichte: Er soll seinen Namen einem Galgen verdanken, der einst dort gestanden hat. Um den flogen, besonders wenn dort die Leichname der Verurteilten hingen, die Krähen herum. Aber stimmt das auch?

Sicher ist auf jeden Fall: Den Galgen hat es gegeben. An ihn erinnert die alte Flurbezeichnung „Auf dem Galgenfeld“ für den Bereich hinter dem Weiler, direkt neben dem Flurstück „Gerichtsplatz“, wie Rheinbachs Stadtarchivar Dietmar Pertz erklärt. Denn Krahforst, das heute nur aus ein paar Häusern besteht und auch in vergangenen Jahrhunderten nicht sehr viel größer war, hatte einst ein eigenes Gericht. „Zu Krahforst an der Bank“ hieß es, das Gebiet auch die „13 Lehen“. „Es war unheimlich klein“, betont der Stadtarchivar.

Das Gericht in Krahforst ist ab 1374 belegt, wie Pertz Vorgänger, der Archivar Robert Thomas in einer „Geschichte der Orte und Weiler in der Sürst“ festgehalten hat. Bis die französische Herrschaft 1789 auch die Gerichtsbarkeit neu regelte, war es dort zuständig – und zwar für alle Arten von Streitigkeiten. Grenzverläufe, Diebstahl bis hin zu Mord könnten verhandelt worden sein, Genaues weiß man allerdings nicht, es gibt leider kein Protokollbuch dieses Gerichtes. Überliefert ist jedoch das „Weistum“, eine Niederschrift der Regelungen, nach denen das Gericht arbeitete. Sie wurden um 1500 herum erstmals niedergeschrieben und entstammten der Tradition. Von den „Voreltern“, beschreibt es das Weistum. Großen Raum nehmen die zu zahlenden Abgaben ein sowie die Beschreibung, wer welche Aufgaben hat.

So handelte es sich beim Gericht „Krahforst an der Bank“ um ein Schöffengericht. Im 14. Jahrhundert bestimmte der Landesherr, damals die Familie Kolff auf der Winterburg, den Schultheiß, also den Gerichtsvorsitzenden. Auch die Herren von der Tomburg schickten ihren Vertreter, die allerdings nur schweigend dabeisitzen sollten. Wenn die Herrschaft wechselte, wurde oftmals auch das Weistum neu aufgeschrieben. In den 13 Lehen gab es dazu am Ende des 16. Jahrhunderts wohl Streit, weil zwei sich unterscheidende Fassungen erstellt waren. Eine dieser Fassungen des Weistums von 1586 findet sich in der Sammlung des auch als Märchensammler bekannten Jacob Grimm. Die Schöffen der 13 Lehen fanden aber, wie Robert Thomas anmerkt, immer wieder Gründe, diese Version nicht zu verlesen, weil sie in einigen für sie ungünstigen Punkten von den vorherigen abwich. Unter anderem bestanden die Schöffen darauf, dass alle Krahforster Gerichtspersonen auch in Krahforst leben sollten. Später endeten diese Streitigkeiten. Aus dem Jahr 1639 gibt es eine Niederschrift mit einer Huldigungsliste, aus der man die Namen der Einwohner kennt. Einen letzten Hinweis auf das „Gericht zum Wald“ fand Archivar Thomas in einer Niederschrift aus dem Jahr 1790, dabei ging es um eine Schuldverschreibung.

Und der Galgen? Pertz bezweifelt, dass Todesurteile regelmäßig vorkamen. In der kleinen Gemeinschaft lebten zwischen 100 und 150 Menschen. Kapitalverbrechen waren vermutlich selten, dafür war jede Arbeitskraft wertvoll. Pertz nennt als Beispiel einen Zaubereiprozess aus dem nahe gelegenen Gericht Mittelsürst (heute etwa Sürst-Hardt). Selbst dabei entschied das Gericht nur, dass die Verurteilte sich dem Ort nie wieder weniger als zwei Meilen nähern durfte. Der Galgen gehörte zu einem solchen Gericht zwar dazu, war meist solide gebaut und an einem hoch gelegenen Ort aufgestellt. Er sei allerdings mehr ein Symbol gewesen, so Pertz. Eine Mahnung an Einwohner und Fremde, die Regeln einzuhalten.

Das kleine Gericht in Krahforst war auch kein Sonderfall. Es gab viele aus Hofgerichten hervorgegangene Gerichte in der Region, auch wenn nicht alle einen eigenen Galgen am Ort hatten. Das hing auch mit den Herrschaftsverhältnissen zusammen. Der Galgen für Neukirchen, das zum Kloster Heisterbach gehörte, stand beispielsweise in Flerzheim.

Und der Ortsname? Pertz schmunzelt, wenn man ihm die Geschichte erzählt. Von Krähen und Forst leitet er sich vermutlich ab, aber ob das ein direkter Bezug zum Galgen ist, lässt sich heute nicht mehr sicher feststellen. Es sei jedoch „eine schöne Geschichte mit einem wahren Kern“, so der Stadtarchivar.

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