Amtsgericht Rheinbach Punker trafen auf Rechte - Verfahren eingestellt

RHEINBACH · Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung mussten sich jetzt ein 20-Jähriger aus Swisttal und ein 22-Jähriger aus Niederkassel vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Die beiden waren beschuldigt worden, am 8. Juli 2011 in Siegburg in eine Schlägerei geraten zu sein, ihren Kontrahenten geschlagen und mit Stiefeln ins Gesicht getreten zu haben, als er schon am Boden lag.

Das Verfahren wurde jedoch eingestellt, da sich die Sachlage nach Vernehmung von acht Zeugen anders darstellte. Dem Jüngeren war keine Beteiligung an dem Vorfall nachzuweisen, und aus Sicht des Gerichtes kam im Fall des Älteren auch Notwehr in Betracht.

Der Niederkasseler hatte zuvor geschildert, dass er sich am Nachmittag des 8. Juli mit Freunden aus der Punkszene an der Sparkasse getroffen habe, um abends zu einem Konzert im Siegburger Jugendzentrum zu gehen. "Wir waren 20 bis 25 Leute, saßen da friedlich, tranken unser Bier und unterhielten uns mit den Passanten, die vorbeikamen", erzählte der 22-Jährige. Leider sei eine Gruppe von fünf bis sieben Mann, etwa 25 bis 30 Meter von ihnen entfernt, nicht ganz so entspannt gewesen.

"Sie haben gepöbelt, uns als Scheiß-Zecken beschimpft. Eine der üblichen Auseinandersetzungen mit den Rechten." Dann aber, als sie sich auf den Weg zum Konzert gemacht hätten, habe jemand - und darin stimmten nahezu alle Zeugenaussagen überein - eine Flasche nach ihnen geworfen. Der 22-Jährige habe sich umgedreht und sei auf seinen Gegner zugegangen, obwohl dieser eine weitere, am Hals abgebrochene Flasche in der Hand gehalten habe.

"Er wollte mich damit angreifen, aber ich war schneller, hab ihm das Ding aus der Hand geschlagen. Bei der folgenden Rangelei sind wir beide auf dem Boden gelandet", fügte der 22-Jährige hinzu. Freunde hätten ihn heruntergezogen und die Keilerei beendet. "An der nächsten Ecke wurden wir von der Polizei angehalten, verbrachten die Nacht in der Zelle und verpassten das Konzert", ergänzte der ältere der beiden Angeklagten.

Der Hauptgeschädigte war nicht zur Verhandlung erschienen, da er zurzeit eine Haftstrafe in Wuppertal verbüßt. Für Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert war der Tathergang aber auch ohne dessen Aussage nachvollziehbar; wenn auch einige der Zeugen zum Teil eher Mutmaßungen anstellten, als sich auf das zu beschränken, was sie tatsächlich gesehen und gehört hatten.

So sei auch von Pfefferspray die Rede gewesen, aber das wollte letztlich keiner der Beteiligten bestätigen; auf beiden Seiten nicht. Für die Angeklagten hat der Zusammenstoß keine weiteren Folgen. Eine Eintragung im Führungszeugnis gibt es dafür nicht.

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