Amtsgericht Rheinbach Prozess um ein manipuliertes Kennzeichen

RHEINBACH · Mit einem "dicken blauen Auge" ist ein 32-Jähriger aus Düren davongekommen, der wegen versuchter Urkundenfälschung vor dem Rheinbacher Amtsgericht angeklagt war. Das resümierte Richter Jan Fante, nachdem er das Verfahren mit Zustimmung der Beteiligten eingestellt hatte.

Der Grund: Dem Angeklagten konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er selbst ein Siegel auf einem Auto-Kennzeichen manipuliert hatte. Denn fraglich blieb, ob es nicht doch sein Vater war, der als Halter des Autos zur Verhandlung geladen, aber nicht erschienen war.

Als der Angeklagte das Auto im Auftrag seines Vaters verkauft hatte und es ummelden wollte, war einer Sachbearbeiterin der Straßenverkehrsbehörde in Meckenheim aufgefallen, dass das Siegel auf dem Kennzeichen beschädigt war. Zudem habe die Schrift auf dem Kennzeichen nicht der vorgegebenen Buchstabengröße und den Buchstabenabständen entsprochen, so die Zeugin. Um das zu klären, habe sie in Düren bei der entsprechenden Behörde nachgefragt und von dort den schriftlichen Vermerk erhalten, dass bezogen auf das fragliche Fahrzeug kein solches Kennzeichen mit enger Schrift ausgegeben worden sei. Angesprochen darauf, habe der Angeklagte "ziemlich anmaßend und unangenehm" reagiert. "Mach gefälligst deine Arbeit", habe er sie aufgefordert, schilderte die Zeugin.

Sein Mandant habe mit der Manipulation nichts zu tun, betonte dessen Verteidiger. Selbst wenn der Vater zur Verhandlung erschienen wäre, wäre nicht mit einer Aussage zu rechnen gewesen, vermutete Richter Fante, denn der Vater würde wahrscheinlich von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. "Wir bekommen nicht heraus, ob der Angeklagte das Kennzeichen selbst manipuliert hat", schloss der Richter. Da der 32-Jährige aber nicht vorbestraft und das getrennte Verfahren gegen den Vater bereits eingestellt worden sei, so Richter Fante, wolle er keine weiteren Kosten produzieren und stellte das Verfahren gegen den Sohn ein. Nicht ohne festzustellen: "Wenn Sie meinen Bauch fragen, ist an dem Vorwurf was dran. Aber mein Bauch entscheidet das nicht."

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