Prozess wegen Nötigung Porschefahrer kassiert Fahrverbot

RHEINBACH · Wegen Nötigung mit Gewalt im Straßenverkehr ist ein 40-jähriger Maurer vor dem Rheinbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 120 Euro (Gesamt: 2400 Euro) sowie zusätzlich zu einem Monat Fahrverbot verurteilt worden.

Für den Angeklagten besonders frustrierend: Zu dem Verfahren war es nur gekommen, weil er zuvor gegen einen wesentlich milderen Strafbefehl von 20 Tagessätzen zu je 50 Euro (Gesamt: 1000 Euro) Einspruch eingelegt hatte.

Das Rheinbacher Amtsgericht legte für die Berechnung der Tagessätze nun aber das Einkommen des Angeklagten zugrunde und kam so zu einem wesentlich höheren Betrag. Das Fahrverbot gab es oben drauf, auch wenn der Angeklagte beharrlich bestritt, am 24. Juli vergangenen Jahres nachmittags gegen 15.30 Uhr mit seinem Porsche Cayenne auf der Autobahn 565 mit sehr hoher Geschwindigkeit einem vor ihm fahrenden PKW so nahe aufgefahren zu sein, dass dessen Insassen das Kennzeichen des Dränglers nicht mehr sehen konnten.

Darüber hinaus soll er zwei Mal die Lichthupe betätigt haben, um den vor ihm Fahrenden dazu zu bringen, auf die rechte Fahrbahn zu wechseln und ihm den Weg frei zu machen. "Die Leute sind oft einfach neidisch auf mein Auto", vermutete der Angeklagte vor Gericht als Grund für die erfolgte Anzeige. Nie und nimmer sei er dem anderen PKW "auf zweieinhalb Meter" aufgefahren, schon zu seiner eigenen Sicherheit und wegen seines Porsches nicht.

Der 67-jährige Anzeigenerstatter allerdings hatte den Fahrer schon bei der Aufgabe der Anzeige beschreiben können und erkannte den Angeklagten vor Gericht "zu 99 Prozent" wieder. "Ich habe nach links geschaut, als er an uns vorbeigefahren ist. Und er hat auch zu mir geschaut", so der Zeuge. Seine 46-jährige Ehefrau, die ebenso wie zwei Kinder mit im Auto gesessen hatte, schilderte die Situation ebenfalls als bedrohlich.

Der Staatsanwalt und Richter Jan Fante hatten keine Zweifel an der Aussage des Paars. Die Aussage des angeblichen Mitfahrers des Angeklagten hielten sie dagegen letztlich für "ohne Belang".

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