Strafen für fünf Rheinbacher Nachbarn räumten einfach das Haus aus

RHEINBACH · Einen Schock erlebte ein 24-jähriger Koch aus dem linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis, als er nach mehrmonatiger Abwesenheit wieder nach Hause kam: Das gesamte Haus war leer geräumt. Fünf seiner Nachbarn wurden jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchsdiebstahls teils zu Bewährungsstrafen sowie zu Sozialstunden verurteilt.

Im Wert von fast 27.000 Euro hatten sie unter anderem Unterhaltungselektronik, Haus- und Küchengeräte, noch verpackte neue Möbel, Kleidungsstücke sowie Waffen aus dem Nachbarhaus gestohlen. Die Sachen hatten sie teils selbst in Gebrauch genommen, teils bei einem Internet-Auktionshaus zu Geld gemacht.

Beim Renovieren des Hauses habe sein Vater einen schweren Unfall gehabt, der einen mehrmonatigen Krankenhausaufenthalt zu Hause in Frankreich nach sich gezogen habe, schilderte der Geschädigte. In dieser Zeit sei er bei seinen Eltern in Frankreich und kein einziges Mal in seinem Haus im Rhein-Sieg-Kreis gewesen.

Bei den Angeklagten handelte es sich um eine 40-jährige Frau und ihren geschiedenen 45-jährigen Ehemann, den 19-jährigen Sohn der Frau, ihren 43-jährigen Lebensgefährten sowie um einen heute 16-jährigen Nachbarsjungen. Die Frau und ihr Lebensgefährte hatten bereits Vorstrafen wegen Diebstahls und gemeinschaftlichen Diebstahls.

Zugleich musste sich der 43-Jährige in der Verhandlung auch wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten. Als der Nachbar über Monate nicht da gewesen sei, seien die drei Erwachsenen irgendwann "mit Vorsatz über die Terrassentür ins Haus" eingedrungen. "Für uns sah es so aus, dass die Nachbarn nicht wiederkamen. Und wir hatten es finanziell nicht leicht. Deshalb hatten wir die Idee, die Sachen mitzunehmen", schilderte die Angeklagte.

Zwei Tage lang hätten die Erwachsenen das Haus ausgeräumt. Einmal habe auch der Sohn "beim Tragen geholfen", sei aber nicht im Nachbarhaus gewesen. Der Nachbarsjunge sei "einfach nur hilfsbereit" gewesen und habe einmal beim Tragen geholfen, so dessen Mutter. Der Staatsanwalt bezeichnete die Tat als "große Sauerei".

In seiner Forderung des Strafmaßes stimmte er im Großen und Ganzen mit Richter Jan Fante überein: Die Frau erhielt zehn Monate Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung plus 250 Sozialstunden, der Sohn eine Verwarnung plus 120 Sozialstunden und einen sozialen Trainingskurs, der Vater zehn Monate auf Bewährung und 250 Sozialstunden, der Lebensgefährte elf Monate auf Bewährung, 250 Sozialstunden und einen Bewährungshelfer. Der Freund erhielt wegen Beihilfe eine Verwarnung und mit 60 Sozialstunden deutlich weniger als die vom Staatsanwalt geforderten 100.

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