Angriff bei der Essensausgabe Mithäftling verzeiht dem Angeklagten vor Gericht

RHEINBACH · Ein ehemaliger Häftling der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rheinbach ist jetzt wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt worden - eine vergleichsweise milde Strafe trotz seiner zehn Vorstrafen unter anderem wegen Raubes, Körperverletzung und Wohnungseinbruchsdiebstahls.

Der Rheinbacher Amtsrichter Jan Fante berücksichtigte im Urteil eine psychische Erkrankung des 25-Jährigen. So war nach der Schilderung von Justizvollzugsbeamten deutlich geworden, dass sich der Angeklagte in psychiatrischer Behandlung befand und zum Tatzeitpunkt entsprechende Medikamente nahm.

Angeklagt war zunächst sogar gefährliche Körperverletzung. Der 25-Jährige sollte einen 30-jährigen Mitgefangenen ohne Grund angegriffen und den am Boden liegenden getreten haben.

"Der hat mich einfach provoziert mit einer Einladung zu einem Konzert. Der wusste ganz genau, dass ich Freizeitsperre hatte und nicht zu dem Konzert gehen durfte", begründete der Angeklagte den Übergriff. Angegriffen allerdings habe der Mitgefangene zuerst ihn, indem er ihm "die Faust gegeben" habe, so der Angeklagte. Hingefallen sei der andere von selbst und getreten habe er ihn schon gar nicht.

Das schilderte der 30-jährige Mithäftling allerdings anders. Er habe dem Angeklagten bei der Essensverteilung auch einen Zettel mit der Konzerteinladung geben wollen. Sofort sei der Angeklagte auf ihn los und habe ihn gegen eine Brüstung gestoßen.

Ein Beamter sei dazwischen und er zu Boden gegangen, schilderte der Geschädigte. Als er am Boden gelegen habe, habe der Angeklagte ihn mit dem Knie gegen Kopf und Kiefer gestoßen. Allerdings zeigte sich der 30-Jährige sehr verständnisvoll und nachsichtig: "Ich will dich nicht unnötig belasten, aber du hast total falsch reagiert. Es hätte ganz anders ausgehen können, wenn ich mich drauf eingelassen hätte."

Auf Nachfrage des Verteidigers war der Geschädigte sofort bereit, dem Angeklagten die Hand zu reichen und erklärte: "Ich bin immer bereit zu verzeihen."

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