Urteil in Rheinbach Meckenheimer für Schläge und Hausfriedensbruch verurteilt

Rheinbach/Meckenheim · Ein 65-jähriger Meckenheimer wurde wegen Nötigung, Bedrohung und Hausfriedensbruchs verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Meckenheimer die Lebensgefährtin seines Sohnes geschlagen und bedroht sowie deren Wohnung ohne Erlaubnis betreten hatte.

 Symbolfoto.

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Foto: picture alliance / dpa/Maurizio Gambarini

Wegen Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und Hausfriedensbruch hat der Strafrichter des Amtsgerichts einen 65-Jährigen zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der  Meckenheimer die Lebensgefährtin seines Sohnes geschlagen und bedroht sowie deren Wohnung ohne Erlaubnis betreten hatte.

Hintergrund waren erhebliche Spannungen in dem Haus, das der Angeklagte mit seinem Sohn gebaut hatte und auch gemeinsam mit seiner Tochter, seinem Sohn, dessen Lebensgefährtin und deren Sohn bewohnt. Der Richter war überzeugt, dass die Klägerin im Hinblick auf die Spannungen „ihre eigene Rolle durchaus herunterspielt“. Allerdings sei er überzeugt, dass sie bei ihren Schilderungen nichts dramatisiert, der  Angeklagte jedoch die Nerven verloren habe. Im vergangenen Jahr sollt der 65-Jährige die Frau am Nacken gepackt, gegen ihr Auto geschubst und gegen ihre Beine getreten haben, weil sie ihr Fahrrad an die Hauswand gelehnt hatte. Ein anderes Mal sollte er ihre in der Wohnung das Handy abgenommen, gegen den Kopf geschlagen und gedroht haben, sie umzubringen, wenn sie nicht ausziehen würde.

Was der 65-Jährige einräumte war: „Ich will, dass sie auszieht. Ich habe die Schnauze einfach voll.“ Dass er sie am Nacken gepackt und geschubst habe, bestritt er ebenso wie das unerlaubte Betreten ihrer Wohnung, die Schläge und die Bedrohung.  Attestiert wurden der Geschädigten aber kleinere Hämatome, Schürfwunden am Ohr, Schulter- und Kopfschmerzen.

Die Spannung im Haus kann das Gericht nicht lösen

Auf Nachfragen des Strafrichters, wo denn die Probleme im Haus lägen, erzählte die Frau von länger andauernden Streitigkeiten, die ihren Anfang bei Kleinigkeiten genommen hätten, etwa weil sie angeblich ihr Auto schief geparkt habe oder Fahrräder an die Hauswand gelehnt waren. Ein anderes Mal habe der Angeklagte ihrem Sohn den Zutritt zum Haus verwehrt, weil dessen Schuhe schmutzig gewesen seien. „Er kommt einfach mit einem Schlüssel in meine Wohnung, obwohl ich da bin. Oder er parkt ohne meine Erlaubnis mein Auto um“, schilderte die Geschädigte. „Es war wirklich ein Fehler, dass wir in dieses Haus gezogen sind.“

Das sah auch der Angeklagte so: „Es war der größte Fehler, mit meinem Sohn zusammen das Haus zu bauen.“ Er schob allerdings nach wie vor der Geschädigten die Schuld an den Spannungen zu und zeigte diverse Fotos von Provokationen, etwa wie „Ketchup oder Sauce von oben“ auf seine Terrasse geschüttet wurde. Die Spannungen im Haus könne das Gericht nicht lösen, so der Staatsanwalt. „Trotz Provokationen“ hielten er und der Richter die Schilderung der Klägerin für glaubhaft.

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