Prozess in Rheinbach Mann war eifersüchtig auf die Freundin seiner Frau

RHEINBACH · Wegen Bedrohung und vorsätzlicher Körperverletzung ist ein 54-Jähriger aus Meckenheim jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro - also insgesamt 1500 Euro - verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er am 28. September 2013 eine Freundin seiner Frau verbal massiv unter Druck gesetzt und seine Frau, als diese sich dazwischen stellen wollte, tätlich angegriffen hat. Der Vorfall ereignete sich in der Wohnung des Angeklagten, als die beiden Frauen nachmittags gemeinsam von der Arbeit kamen.

"Ich saß auf einem Stuhl, habe die Freundin meiner Frau erst ganz normal begrüßt, sie aber dann zur Rede gestellt. Es hatte schon mehrmals Ärger mit den Nachbarn wegen nächtlicher Ruhestörung gegeben, und ich wollte nicht, dass sie ständig bei uns ist oder mit meiner Frau bis in die späte Nacht hinein telefoniert", erklärte der 54-Jährige.

Als die Frau sich uneinsichtig zeigte, soll er laut Anklageschrift zu ihr gesagt haben: "Wenn du noch einmal bei uns übernachtest, schlag' ich dich tot."

Der Angeklagte ließ sich soweit ein, dass er ihr tatsächlich gedroht habe. Seine Frau habe sich dann vor ihm aufgebaut, ihm ins Gesicht gegriffen und ihn beschimpft. "Ich wollte sie nur loswerden und habe mich gewehrt." Er habe sie im Verlauf auch geschlagen.

Die Ehefrau (49) verweigerte vor Gericht die Aussage: "Ich habe ihm verziehen." Wohingegen ihre Freundin (49) aussagen musste und sich auf die Angaben berief, die sie damals der Polizei gegenüber gemacht habe. Sie sei von dem Angeklagten mit den oben genannten Worten bedroht worden.

Er habe dann seine Frau geschlagen, gegen die Wand geschubst und zu Boden geworfen. Sie sei aus der Wohnung gelaufen, um die Polizei zu rufen.

"Dann fiel die Tür zu und ich kam nicht wieder hinein." Ob der Angeklagte seine am Boden liegende Frau in den Bauch getreten habe, könne sie selbst nicht bezeugen, ihre Freundin habe es ihr aber nachher so erzählt. Die Zeugin wandte sich dann an den Angeklagten und sagte, sie sei schockiert und verletzt, dass er ihr - einer Mutter von fünf Kindern - ein lesbisches Verhältnis mit seiner Frau unterstelle.

Aus Sicht des Gerichts sei sein Motiv eher Eifersucht als die Sorge wegen nächtlicher Ruhestörung gewesen. Eine Freiheitsstrafe komme in diesem Fall nicht in Betracht, zumal die Eheleute sich ja offensichtlich wieder versöhnt hätten.

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