Prozess vor dem Amtsgericht Rheinbach Mann soll Jungen genötigt haben

Rheinbach · Wegen Nötigung musste sich jetzt ein 34-Jähriger aus Rheinbach vor dem dortigen Amtsgericht verantworten. Er soll einem Nachbarsjungen mit Schlägen gedroht haben.

Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 200 Euro vorläufig eingestellt; vor allem, um dem Jungen die Aussage zu ersparen. Sobald der 34-Jährige das Geld an den Kinderschutzbund überwiesen hat, ist der Fall für ihn erledigt.

Dem Mann war vorgeworfen worden, den Zwölfjährigen am 13. April 2012 genötigt zu haben, indem er sich direkt vor dessen Fahrrad stellte und das Lenkrad festhielt. Er soll ihm mit Ärger gedroht haben, falls er nicht damit aufhöre, einen Mitschüler aus seiner Klasse und dessen Schwester zu schlagen und zu beleidigen.

Entweder nehme er sich den Jungen mit ein paar Freunden selbst vor oder die Polizei tue das. Der 34-Jährige bestritt vor Gericht, dass das Gespräch so verlaufen sei. Ja, er habe dem Jungen ins Gewissen geredet. Er habe auch gesagt, dass er die Polizei verständigen müsse, falls dieser die beiden nicht in Ruhe lasse. Aber mehr sei nicht vorgefallen: "Er hat das eingesehen, und wir haben uns zum Schluss noch die Hand drauf gegeben."

Aus Sicht einer Nachbarin stellte sich der Vorfall allerdings ganz anders dar. Sie habe die Situation als bedrohlich empfunden und ihren Enkelsohn zur nahe gelegenen Schule geschickt, um Hilfe zu holen. Als dieser in Begleitung einer Lehrerin wiedergekommen sei, habe der Angeklagte von dem Jungen abgelassen.

Die Lehrerin habe den Mann zurechtgewiesen, zumal er zuvor schon auf dem Schulhof gewesen sei und Kinder ausgefragt habe. Die Mutter des Zwölfjährigen sagte vor Gericht, ihr Sohn sei völlig verstört gewesen und habe zunächst aus Angst nichts sagen wollen. Erst sein Vater habe ihn abends dazu gebracht, sich ihnen beiden anzuvertrauen. Daraufhin seien sie alle zur Polizei gegangen. Seitdem leide der Junge unter Schlafstörungen und Ängsten.

Dass dieser Junge ihren Sohn und ihre Tochter wiederholt fertig gemacht habe, erzählte wiederum die Mutter der beiden Geschwister. Sie habe beide inzwischen von der Schule genommen. Sie sei im April 2012 hochschwanger gewesen und habe deshalb ihren Nachbarn - den Angeklagten - gebeten, mal ernsthaft mit diesem Jungen zu reden. Dass er besonders verängstigt gewesen sei, könne sie nicht behaupten. Er sei sogar noch frech geworden.

Um die Angelegenheit im Interesse aller Beteiligten nicht unnötig aufzubauschen, da sie als Nachbarn ja miteinander auskommen müssten, entschied Amtsrichter Jan Fante, das Verfahren gegen die Geldbuße einzustellen. Der Angeklagte solle das als Warnung verstehen. Da er nicht vorbestraft sei und keine Wiederholungsgefahr bestehe, werde das hoffentlich genügen. Der Mann entschuldigte sich im Saal persönlich bei dem Jungen.

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