Vor Gericht in Rheinbach Mann erklärt Schwarzfahrten mit gescheiterter Beziehung

RHEINBACH · In Rheinbach hat sich ein Schwarzfahrer vor Gericht verantworten müssen. Der Angeklagte gab an, nach seinem Beziehungs-Aus verwirrt gewesen zu sein.

 Symbolfoto.

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Foto: picture alliance / dpa/Arne Dedert

Eine zu Bruch gegangene Beziehung hat einen 34-Jährigen zum Schwarzfahrer gemacht. Wie der Mann in Rheinbach vor Gericht sagte, habe ihn die Trennung derart „verwirrt“, dass er im vergangenen Jahr gleich dreimal vergaß, für die Heimfahrt per Bahn von seiner damaligen Arbeitsstelle in Rheinbach nach Euskirchen eine Fahrkarte zu lösen. Auch sein Fahrrad wollte er zweimal kostenlos mitnehmen. Zu allem Übel kam dann auch noch ein Kontrolleur hinzu, und so kam es zur Anzeige wegen Leistungserschleichung. Das würdigte das Strafgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit einer Geldbuße von 60 Tagessätzen à zehn Euro.

Allerdings sollte der Angeklagte gewusst haben, was passiert, wenn er ohne gültiges Ticket erwischt wird. Laut seinem Strafregisterauszug gibt es acht Eintragungen – und die meisten davon wegen Schwarzfahrens. Das hatte der Euskirchener vor 2015 derart betrieben, dass sogar eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe widerrufen wurde und er drei Monate im Gefängnis absitzen musste.

Nur wegen der Tatsache, dass vier Jahre kein Fall von Leistungserschleichung aufgetreten war, zeigte sich die Staatsanwaltschaft milde und forderte eine Geldstrafe. Dem schloss sich das Gericht dann auch an.

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