Amtsgericht Rheinbach Körperverletzung - 49-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

RHEINBACH · Wegen vorsätzlicher Körperverletzung ist ein Häftling der JVA Rheinbach vom Amtsgericht zu drei Monaten Haft ohne Bewährung sowie zur Zahlung von 500 Euro Schmerzensgeld an den geschädigten Mithäftling verurteilt worden.

Angeklagt war gefährliche Körperverletzung und lebensgefährdende Behandlung, diese sahen Staatsanwältin und Richter Jan Fante aber nicht als gegeben.

Der 49-jährige Schlosser, der 32 Vorstrafen hat und seit 2012 in der JVA Rheinbach inhaftiert ist, teilte sich mit zwei Mithäftlingen eine Drei-Mann-Zelle. Am 20. Oktober 2012 soll er laut Anklage einen 44-jährigen Zellengenossen nach dessen Rückkehr aus der Freistunde nach dem Einschluss sofort einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben, so dass dieser zu Boden ging.

Der Geschädigte schilderte, dass der Angeklagte ihm dann noch einen Tritt ins Gesicht versetzt habe. Er habe sofort die Notampel gedrückt, ein Beamter habe die Zellentür geöffnet und ihn herausgezogen. Sein Gesicht sei geschwollen gewesen, und er sei wegen des Verdachts auf eine Hirnblutung und Schädel-Hirn-Trauma ins Krankenhaus gebracht worden, wo er einige Tage stationär zur Beobachtung geblieben sei.

Der Angeklagte bestritt die Tat vor Gericht. Er habe "ein normales Verhältnis" zu seinem Zellengenossen gehabt. Sehr wohl aber habe es mehrfach Reibereien gegeben, weil dieser unsauber gewesen sei und "seine Finger nicht von den Sachen anderer Leute" habe lassen können. An diesem Tag habe er ihn "zur Rede gestellt", weil er "Blödsinn" erzählt habe. Der Mithäftling habe ihn daraufhin "angepackt", er habe sich von ihm befreit und sich auf sein eigenes Bett gesetzt. Da habe der Mithäftling sich unversehens gegen die Zellentür geworfen und geschrien.

Ein 48-jähriger Justizvollzugsbeamter bestätigte, dass der Geschädigte "nur ein paar Sekunden", nachdem er die Zellentür hinter ihm abgeschlossen habe, dagegen getreten und die Notrufanlage betätigt habe. Als er den Häftling aus der Zelle geholt habe, habe dieser gesagt: "Die haben mich geschlagen."

Der dritte Zellengenosse allerdings betonte vor Gericht, dass der Angeklagte den zweiten Mithäftling "nicht geschlagen und nicht getreten" habe. Bei dieser Aussage blieb auch der Angeklagte selbst, so dass an einem zweiten Verhandlungstag weitere Beamte und weitere Mithäftlinge gehört werden mussten.

Ausschlaggebend waren schließlich Einträge im Haftbuch, nach denen der Geschädigte rund 15 Minuten nach dem angeklagten Vorfall in eine andere Zelle verlegt worden war, sowie die Aussage eines weiteren Häftlings, dass der Angeklagte sich "damit gebrüstet" habe, er habe dem Geschädigten "eine reingehauen".

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