Diskussion über Fragestunde für Bürger in Rheinbach Kölner Regierunspräsidentin Walsken rügt Rheinbacher Rat

Rheinbach · In allen linksrheinischen Kommunen gibt es das Instrument der Einwohnerfragestunde – außer in Rheinbach. Die Bezirksregierung kritisiert nun, dass der Rat der Glasstadt nicht über eine solche Fragestunde abstimmte.

 Die Kölner Regierunspräsidentin Gisela Walsken.

Die Kölner Regierunspräsidentin Gisela Walsken.

Foto: Guenther Meisenberg

Der Brief einer engagierten Rheinbacher Flüchtlingshelferin brachte den Stein ins Rollen: Sie wollte im März des zu Ende gegangenen Jahres von Bürgermeister Stefan Raetz wissen, welche Möglichkeit die Stadt habe, Asylverfahren von in der Glasstadt lebenden Flüchtlingen zu beschleunigen? Denn, so die Schreiberin, seitens der Flüchtlinge gebe es seit Monaten massive Beschwerden darüber, dass die Verfahren so lange dauerten. Diese Fragen wollte die Ehrenämtlerin in der nächsten Fragestunde des Rates beantwortet wissen.

Die Antwort aus dem Rathaus folgte prompt: Die Fragen könne die Verwaltung beantworten, aber nicht während der Fragestunde. Denn, so heißt es im Antwortbrief, der Rat habe „das unmittelbare Fragerecht für die Fragestunde des Rates auf die Ratsmitglieder beschränkt“. Dies wiederum kam Heinz Haage, Fachbuchautor, promovierter Jurist und ebenfalls in der Flüchtlingshilfe tätig, merkwürdig vor.

Haage bat die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises um eine Klärung. Er wunderte sich insbesondere, warum die Verwaltung nicht auf das Recht der Einwohneranfrage nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat eingegangen war. Demnach kann der Rat beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufgenommen wird.

Landrat sah keinen Grund für Beanstandung

Während Landrat Sebastian Schuster in seinem Schreiben vom 28. Juli keinen Grund für eine Beanstandung sah, lautete die Antwort der Bezirksregierung Köln anders: Mit einem Brief vom 14. September hat die Walsken-Behörde in der zweiten Stufe des Kommunalaufsichtsverfahrens klargestellt, dass die Stadt Rheinbach die Einwohneranfrage vom 16. März hätte als Einwohnerfrage verstehen müssen. Zugleich hätte der Rat darüber entscheiden müssen, ob sie auf die Tagesordnung kommt.

In dem Schreiben der Bezirksregierung, das dem General-Anzeiger vorliegt, heißt es weiter, dass der Bürgermeister verpflichtet sei, den Vorschlag auf die Tagesordnung zu setzen. Wörtlich: „Ein dahingehendes materielles Prüfungsrecht steht ihm nicht zu.“ Während der jüngsten Sitzung des Rates stand die Einwohnerfragestunde somit erneut auf der Tagesordnung des Rates. Denn: Flüchtlingshelfer Heinz Haage hatte bereits für die Ratssitzung am 5. Juli einen Antrag auf Einführung einer regelmäßigen Einwohnerfragestunde gestellt.

Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen in der Region ist diese direkte Möglichkeit der Bürger, Fragen zu stellen, in Rheinbach nicht vorgesehen. So lehnte der Rat im Juli mit den Stimmen von CDU und FDP mehrheitlich diese Einführung ab.

Rat sei auch ohne Fragestunde klargekommen

Jetzt beantragte die SPD-Fraktion eine namentliche Abstimmung, ob es in der ersten Ratssitzung 2017, terminiert für den 20. Februar, eine Fragestunde für Einwohner geben soll. Erneut sprachen sich CDU und FDP dagegen aus, während SPD, Grüne und UWG dafür waren. „Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass ihre Fragen öffentlich im Rat besprochen werden“, meinte SPD-Fraktionschefin Martina Koch.

„Die Einwohnerfragestunde hat in anderen Kommunen auch nicht zu chaotischen Zuständen im Rat geführt“, sagte Norbert Ganten (UWG) süffisant. „Wir zweifeln nicht die Qualität der Antworten der Verwaltung an“, erklärte Grünen-Fraktionssprecher Joachim Schollmeyer. Allerdings sei es im Sinne der Transparenz, wenn Bürger direkt fragten. „Sie dürfen Fragen stellen, wenn der Rat beschließt, dass sie es dürfen“, antwortete Raetz. Der Rat sei in den vergangenen Jahren auch ohne Fragestunde klargekommen, so der Verwaltungschef.

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