Trunkenheitsfahrt Gericht verzichtet auf Strafe

RHEINBACH · Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr musste sich ein 38-Jähriger aus Euskirchen vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Der Mann war am 6.Oktober 2012 auf der Kreisstraße 65 bei Rheinbach verunglückt und hatte dabei lebensgefährliche Verletzungen erlitten. Er gab zu, betrunken gefahren zu sein, aber erinnern könne er sich sonst an nichts mehr.

Da außer dem Angeklagten niemand verletzt oder gefährdet worden war, entschied Amtsrichter Jan Fante, Paragraf 60 des Strafgesetzbuches anzuwenden. Dieser sieht Straffreiheit vor, wenn die Folgen einer Straftat den Täter allein treffen, und zwar in erheblichem Maße.

Der Angeklagte war an besagtem Tag gegen 15 Uhr in "alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand" unterwegs, wie es in der Anklageschrift hieß, und war bei überhöhter Geschwindigkeit in einer leichten Linkskurve von der Fahrbahn abgekommen. Sein Wagen prallte gegen einen Baum, wurde durch den Rückstoß ins Feld geschleudert und blieb dort in 30 Meter Entfernung liegen.

Durch die Wucht des Aufpralls waren laut Polizeibericht zahlreiche Gegenstände aus dem Fahrzeug geschleudert worden. Der lebensgefährlich verletzte Fahrer lag außerhalb seines total zertrümmerten Autos. Die im Krankenhaus gegen 17.45 Uhr entnommene Blutprobe ergab einen Wert von 0,99 Promille. Der 38-Jährige, der dort unter anderem mit einem Schädel-Hirn-Trauma, inneren Verletzungen und zahlreichen Knochenbrüchen eingeliefert worden war, lag mehrere Wochen im künstlichen Koma und konnte die Bonner Universitätsklinik erst nach vier Monaten im Februar verlassen. Er wird voraussichtlich zeitlebens unter den Folgen des Unfalls leiden.

Damit ist er aus Sicht des Gerichtes schon genug gestraft. Das Fahrverbot wurde aufgehoben, da der 38-Jährige sich - angesichts der schweren Folgen - wohl kaum jemals wieder angetrunken ans Steuer setzen werde.

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