Gericht in Rheinbach Geldstrafe und Entzug des Führerscheins

RHEINBACH · Auf der Anklagebank des Rheinbacher Amtsgerichts zu sitzen, war für einen 28-Jährigen nicht neu. Ebenso wenig die Vorwürfe, mit denen er sich konfrontiert sah: Vier Mal war er von der Polizei in Swisttal, Köln, Bornheim und Hürth erwischt worden, als er mit seinem Auto gefahren war, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis besaß.

Zumindest in einem Fall sei zudem ein Drogentest der Polizei positiv gewesen, in einem anderen ein Atemalkoholtest, hielt Strafrichter Jan Fante dem jungen Mann vor. In beiden Fällen aber seien die Werte gering gewesen, und der Angeklagte habe keine Ausfallerscheinungen gehabt.

In dem Fall in Swisttal hatte es auf einem Parkplatz im Vorfeld der Autofahrt einen heftigen Streit zwischen dem Angeklagten und seiner damaligen Freundin gegeben, wie die 28-Jährige auch als Zeugin vor Gericht schilderte. "Es gab Meinungsverschiedenheiten zwischen uns. Sein Wille ist nicht Gesetz, ich bin ein eigenständiger Mensch und äußere das auch", so die Ex-Freundin, die bestätigte, dass der Angeklagte gefahren sei. Sie tat gleichzeitig ihr Bedauern kund, dass sich das Gericht mit "so etwas" überhaupt beschäftigen müsse: "Es tut mir leid um Ihre Zeit, in meinen Augen sind das doch nur Kinkerlitzchen." Das sehe der Gesetzgeber allerdings anders, entgegnete ihr Richter Fante: "Der Gesetzgeber sieht das als Straftat."

Der Angeklagte hatte schon mehrere einschlägige Verurteilungen wegen Fahrens ohne Führerschein hinter sich, aber auch die saftige Geldstrafe drei Monate zuvor hatte keinen Lerneffekt, wie die Staatsanwältin feststellte. Das sah auch Richter Fante so und folgte ihrem Antrag: Bewährungsstrafe, Geldbuße in Höhe von 2400 Euro und 24 Monate Führerscheinsperre seien angemessen. "Der Angeklagte hat sich um vorherige Urteile einen feuchten Kehricht geschert, sich bislang als völlig unbelehrbar erwiesen und alle Strafen ignoriert", stellte Richter Fante fest. Er empfahl dem 28-Jährigen dringend, seine Ankündigung, nicht mehr Auto zu fahren, auch in die Tat umzusetzen. Denn sonst müsse er "einrücken".

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