Amtsgericht Rheinbach Ein gründlich gescheiterter Reifenklau

RHEINBACH · Wegen versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls in besonders schwerem Fall mussten sich jetzt fünf junge Männer aus Swisttal im Alter zwischen 18 und 28 Jahren vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten.

Ihnen war vorgeworfen worden, sich am 11. März 2013 gegen 0.20 Uhr in Rheinbach unerlaubten Zugang zum Gelände einer Autoaufbereitung in Rheinbach verschafft zu haben, um dort Kompletträder abzumontieren und mitzunehmen. Dabei hatten es die Einbrecher besonders auf teure Alufelgen abgesehen, die sie später über das Internet hätten verkaufen wollen.

Zur Ausführung der Tat kam es jedoch nicht, denn die beiden Täter, die über eine Leiter auf das Gelände gelangt waren und gerade begonnen hatten, sich mit einem Radkreuz an den abgestellten Wagen zu schaffen zu machen, wurden von Wachleuten auf frischer Tat erwischt. Einer der Täter konnte noch entkommen, der andere versuchte erfolglos, sich zu verstecken und stellte sich später den Polizeibeamten, die inzwischen dazugekommen waren. Die anderen drei hatten bis dahin noch außerhalb des Geländes in ihren Autos gewartet, um die gestohlenen Räder abtransportieren zu können.

Der junge Mann, dem die Flucht über einen Damm gelungen war, entschloss sich kurz darauf, mit Hilfe eines Anwalts ein voll umfängliches Geständnis abzulegen. Auch der 18-Jährige, den die Polizei festgenommen hatte, gestand bei seiner Vernehmung die Tat. So dass sich die drei anderen vor Gericht dazu entschlossen, ebenfalls auszusagen und das Verfahren dort wesentlich zu vereinfachen und zu verkürzen. Der Plan zu dem Einbruch sei auf einer Geburtstagsfeier "aus einer Bierlaune" heraus gefasst worden. Der Verkaufserlös aus der Beute sollte später durch fünf geteilt werden.

Stattdessen gab es Unfrieden zwischen den fünf Freunden, da einer - wie es sein Anwalt formulierte - "das Wiegenlied in der Langfassung" gesungen habe. Der Strafverteidiger sprach von einem "mächtig in die Hose gegangenen dummen Jungenstreich". Eine Einschätzung, der sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und vor allem Amtsrichter Jan Fante nicht ganz anschließen mochten. Da die Tat im Ansatz steckengeblieben und bei diesem Versuch keinerlei Schaden entstanden war, aber vor allem, weil alle fünf letztlich bereitwillig gestanden haben, beließ das Gericht es bei milderen Strafen als zunächst vorgesehen. "Allerdings bedarf es schon gewisser krimineller Energie, so etwas zu planen und in die Tat umzusetzen", fügte der Richter noch hinzu.

Die beiden Heranwachsenden, die auf das Gelände gestiegen waren, wurden verwarnt und müssen nun 40 Sozialstunden leisten. Die drei erwachsenen Täter wurden zu Geldstrafen in Höhe von 750, 1250 und 1000 Euro verurteilt, die sie in Raten abbezahlen können.

Alle Angeklagten beteuerten vor Gericht, dass dies ganz sicher die erste und letzte Verfehlung dieser Art gewesen sei.

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