Prozess um vermisste Teppiche Ehemaliger Teppichreiniger wird freigesprochen

Rheinbach · Verfahren wegen Unterschlagung gegen einen ehemaligen Teppichreiniger in Rheinbach endet vor Gericht mit Freispruch. Die vermissten Teppiche bleiben verschwunden.

 Diesen Teppich mit einer Sure aus dem Koran fand der Kläger nach Angaben seines Anwalts vor der Tür und fühlte sich bedroht.

Diesen Teppich mit einer Sure aus dem Koran fand der Kläger nach Angaben seines Anwalts vor der Tür und fühlte sich bedroht.

Foto: Hanjo Wimmeroth

Mit einem Freispruch endete am Amtsgericht ein Verfahren gegen einen ehemaligen Teppichreiniger. Der Rheinbacher war der Unterschlagung von vier Teppichen im Wert von rund 6000 Euro angeklagt. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Vor zwei Jahren hatte der Eigentümer seine Teppiche in eine Express-Teppichreinigung gegeben und bekundet, sie nach der Reinigung verkaufen zu wollen. Ende 2018 wurde der von zwei Männern geführte Betrieb abgewickelt, und die Teppiche waren nicht mehr aufzufinden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte behaupten werde, sein damaliger Kompagnon sei es gewesen, der wiederum würde auf den Angeklagten verweisen oder von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. So würde dann Aussage gegen Aussage stehen. Problem auch: Der in Hürth lebende Kompagnon war trotz zugestellter Vorladung nicht vor Gericht erschienen und konnte insofern auch nicht vernommen werden.

Mit den Überlegungen des Gerichts zeigte sich Rechtsanwalt Ansgar Rother, der den Geschädigten im Zivilprozess wegen eines Schadensersatzes vertritt, indes wenig zufrieden. Rother packte sogar eine Art Teppich in Größe eines Gästehandtuches aus, der mit arabischen Schriftzeichen versehen ist – nach GA-Information handelt es sich um eine Sure aus dem Koran. Laut Rother werde in der Übersetzung von „Ungläubigen“ gesprochen. Diesen Teppich habe sein Mandant vor seiner Haustüre gefunden, nachdem er die mögliche Unterschlagung seiner Teppiche angezeigt hatte. Sein Mandant habe sich dadurch bedroht gefühlt, ließ sich Rother – wenn auch vergeblich – ein.

Die Staatsanwaltschaft hielt die Einlassung des Angeklagten, sein ehemaliger Kompagnon hätte die vier Teppiche an sich genommen, für glaubwürdig. Dem schloss sich das Gericht an. Für den Geschädigten bleibt nun die Hoffnung, im Zivilverfahren wenigstens einen Ersatz für seinen Schaden oder einen Teil davon erstreiten zu können.

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