Amtsgericht Rheinbach Drogen: Vater zeigt seinen Sohn an

RHEINBACH · Dass ein 21-jähriger Heranwachsender jetzt wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln (BTM) auf der Anklagebank des Rheinbacher Amtsgerichts saß, hatte er seinem Vater zu "verdanken".

Dieser hatte ihn nämlich nach dem Rauswurf aus der Wohnung des Sohnes durch die Polizei wegen unerlaubten BTM-Handels bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Die Durchsuchung der Wohnung des jungen Mannes brachte auch einige Fundstücke zutage: Marihuana, Samen, Waage, eine Lampe, um Pflanzen aufzuziehen, sowie eine Gaswaffe.

Allerdings: Die Dinge gehörten zum Teil dem Vater, der nicht zur Verhandlung erschien. Was schnell deutlich wurde: Im Vater-Sohn-Verhältnis waren die Rollen vertauscht. "Der Sohn war der Erwachsene in der Beziehung", so die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe.

Nach der Trennung der Eltern und dem Niedergang des früher erfolgreichen Handwerksunternehmens wollte der Vater gemeinsam mit dem Sohn nach Portugal auswandern. Dazu kam es dann aber nicht, der Vater ging allein. Als er schließlich mittellos aus Portugal zurückgekehrt sei, habe er sich bei dem Sohn "eingenistet".

"Der Sohn hat das alles relativ gut gemanagt", schilderte die Jugendgerichtshilfe. Den Besitz von BTM räumte der 21-Jährige vor Gericht auch ein, gehandelt habe er aber nicht damit. Zurzeit kiffe er "nur am Wochenende", so der Angeklagte. Seine Antwort auf die Frage von Richter Fante, ob er denn nicht ganz aufhören wolle: "Ich wüsste wirklich nicht, wieso."

Diese Frage soll ihm ein 30-stündiger Trainingskursus mit Schwerpunkt Drogen beantworten. Dieser Kursus ist die Auflage für die Einstellung des Verfahrens. Richter und Staatsanwältin stimmten darin überein, dass die gefundene geringe Drogenmenge auf Eigenkonsum, nicht aber auf Handel mit BTM deute.

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