Drogenhandel in der JVA Rheinbach Der einzige Zeuge schweigt

RHEINBACH/BONN · Eine äußerst langwierige Verhandlung muss derzeit die Berufungskammer am Bonner Landgericht führen. Der Grund: Der einzige direkte Zeuge in dem Prozess um Drogenhandel innerhalb der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rheinbach schweigt.

Zwei Insassen der JVA, 27 und 41 Jahre alt, haben Berufung gegen eine Verurteilung durch das Rheinbacher Amtsgericht eingelegt. Dieses hatte sie wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln zu jeweils dreimonatigen Haftstrafen verurteilt. Die Strafen kämen - sollte das Urteil bestehen bleiben - zu ihren ursprünglichen Strafen von zehn beziehungsweise elfeinhalb Jahren hinzu.

Laut der Entscheidung des Amtsgerichts hatten die beiden Männer einem 33 Jahre alten Mithäftling sieben Gramm Kokain übergeben. Dieses habe der Zeuge an Mitgefangene weiterverkaufen sollen. Doch er scheint das Kokain selbst konsumiert zu haben. Daraufhin soll er - anscheinend hauptsächlich von dem 27-Jährigen - unter Druck gesetzt worden sein: 700 Euro habe er ihnen zahlen sollen.

Diese Version hatte der 33-Jährige, der für den Besitz der Drogen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, seiner Abteilungsleiterin und einem Polizisten erzählt. Seitdem aber schweigt er. Und dies stellt für die Berufungskammer ein rechtliches Problem dar, da auch die Angeklagten nichts sagen. In den Augen der Richter muss mit allen legalen Mitteln versucht werden, den Zeugen dazu zu bewegen, doch noch auszusagen, da er das einzige "direkte Beweismittel" sei. Ohne seine Aussage könnte möglicherweise nur der 27-jährige Beschuldigte verurteilt werden.

In dem seit Februar laufenden Berufungsprozess wurde daher zunächst ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro verhängt. Dieses blieb aber genauso ohne Wirkung wie die anschließend verhängte Beugehaft für den Zeugen. Denn diese Ordnungshaft von maximal sechs Monaten scheint den inzwischen in ein anderes Gefängnis verlegten 33-Jährigen nicht zu beeindrucken: Zwar büßt er seine mehrjährige Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für die Zeit der Beugehaft nicht ab. Ein Ende seiner Zeit im Gefängnis ist aber ohnehin noch nicht abzusehen.

Für die Prozessbeteiligten heißt dies nun, dass alle drei Wochen verhandelt wird. Stets wird der 33-Jährige dann gefragt, ob er nicht doch aussagen will. Bislang hat er diese Frage verneint. Bis in den August wird der Prozess wohl auf diese Weise weitergeführt.

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