Meckenheimer wegen Beleidigung verurteilt Das Opfer wüst beschimpft

RHEINBACH · Beleidigungen am Handy und später an der Wohnungstür bringen 50-Jährigen vor den Kadi. Meckenheimer wird zu drei Monaten Freiheitsstrafe mit zwei Jahren Bewährung verurteilt.

 Da vorherige Geldstrafen für verschiedene Vergehen beim Angeklagten "bisher nicht gefruchtet" hatten, wurde er nun zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Da vorherige Geldstrafen für verschiedene Vergehen beim Angeklagten "bisher nicht gefruchtet" hatten, wurde er nun zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Foto: picture alliance / dpa

Wie leicht ein 50-jähriger Meckenheimer „hochgehen“ kann, bewies er selbst anschaulich vor dem Rheinbacher Amtsgericht, wo er sich kürzlich wegen Beleidigung zu verantworten hatte. Bei der Zeugenaussage des 55-jährigen Geschädigten sprang der Angeklagte auf und rief: „Wie kann man nur so lügen?“ Er bat Richter Jan Fante, den Saal während dieser Aussage verlassen zu dürfen. Was ihm auch gestattet wurde, weil er durch einen Verteidiger vertreten wurde. Dass er den Zeugen im September letzten Jahres mit schweren Beschimpfungen tituliert hatte, hatte der Angeklagte zuvor eingeräumt. Allerdings habe er nie, wie vorgeworfen, dessen kleine Tochter verängstigen wollen.

Damals sei seine Beziehung nach 21 Jahren in die Brüche gegangen und er habe ein massives Alkoholproblem gehabt. „Alles ist den Bach runtergegangen, ich habe viel Geld und das Haus verloren“, schilderte er. Deshalb habe er schon gleich nach dem Aufstehen mit Alkohol angefangen und über den Tag eine Flasche Whisky getrunken. Am Tattag soll er laut Zeuge zunächst bei einer Reihe von Anrufen beim Geschädigten gedroht haben: „Ich bringe dich um. Ich schlag dich tot. Ich schlag dich in den Rollstuhl.“ Die ersten dieser Anrufe seien auf dem Telefon seiner kleinen Tochter eingegangen, so der Zeuge. Weil sein eigenes Handy in Reparatur gewesen sei, habe er die Karte nämlich ins Gerät seiner Tochter gesteckt, sodass die Anrufe dort ankamen.

Abends habe der Angeklagte schließlich wie wild an seiner Tür geklingelt und versucht, ins Haus zu gelangen. „Ich kriegte die Tür zum Glück wieder zu. Ich weiß nicht, was sonst passiert wäre“, schilderte der Zeuge. Der Angeklagte habe wüste Beschimpfungen geschrien und gegen die Tür getreten und geschlagen. Die herbeigerufenen Polizeibeamten seien dann Ohrenzeugen der Beschimpfungen geworden. Woran genau sich der Streit entzündet hatte zwischen den beiden Männern, die sich seit Jahren kennen, ließ sich vor Gericht nicht klären. Nach dem Eindruck des Gerichts sei der Zeuge „durchaus in der Lage zu provozieren“ und der Angeklagte gehe sehr leicht hoch. Weil dieser aber für verschiedene Vergehen schon eine ganze Reihe von Geldstrafen bekommen hatte, die „alle nichts gefruchtet“ hatten, so die Staatsanwältin, erkannte Richter Fante auf drei Monate Freiheitsstrafe mit zwei Jahren Bewährung und der Auflage von 50 Sozialstunden.

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