Widersprüchliche Aussagen Amtsgericht spricht Familienvater frei

RHEINBACH · Seine Emotionen nicht mehr im Zaum halten konnte ein 32-jähriger Familienvater, der wegen Beleidigung auf sexueller Basis auf der Anklagebank des Rheinbacher Amtsgerichts saß.

 Amtsgericht hat den Familienvater freigesprochen.

Amtsgericht hat den Familienvater freigesprochen.

Foto: Symbolfoto: dpa

Der Vater zweier kleiner Kinder sollte im April vergangenen Jahres auf der Terrasse seiner Wohnung in einem Meckenheimer Mehrfamilienhaus seine Hose heruntergelassen und mit seinem Geschlechtsteil in Richtung von Zeuginnen auf einem Nachbarbalkon "gewedelt" haben.

Es sei nichts in der Art geschehen, betonte er. Er habe lediglich seine Kinder vom Spielplatz geholt, dann hätte die Familie gemeinsam zu Abend gegessen, die Kinder seien zu Bett gebracht worden und "das war's", schilderte er. Und skizzierte weinend, was sich vier Jahre lang in der Nachbarschaft abgespielt habe: "Ich habe da vier Jahre lang gewohnt und in dieser Zeit 74 Anzeigen von denen bekommen", schilderte der sichtlich um Fassung ringende Angeklagte.

Ihr Mandant übertreibe nicht, unterstützte ihn seine Anwältin, die in verschiedene Verfahren involviert war. So sei die Polizei mit Anzeigen dieser Nachbarinnen so überflutet worden, dass schon nicht mehr aktenkundig gemacht werde, welche Zustände in diesem Haus und herrschen würden. Als "Nachbarschaftsstreit" ohne öffentliches Interesse sei das Erstatten von Anzeigen bereits abgelehnt worden.

Der Hausmann, dessen Frau inzwischen langfristig erkrankt ist, schilderte in Bezug auf die jetzige Anklage, wie die angeblichen Zeuginnen seine vier- und siebenjährigen Kinder bedroht und in Angst und Schrecken versetzt hätten mit der Ankündigung, dass "der Papa in den Knast kommen" würde. "Meine ganze Familie ist durch all die vielen Vorfälle in der Nachbarschaft fast zerstört worden, meine Kinder sind in psychologischer Behandlung, meine Frau auch", sagte er.

Diese Nachbarinnen hätten sogar erzählt, ihr Mandant sei ein Kinderschänder, fügte die Verteidigerin an. Eine 51-jährige Nachbarin schilderte, dass der Angeklagte "zwei bis drei Mal die Hose runter gelassen", sein Geschlechtsteil herausgeholt und damit in ihre Richtung "gewedelt" habe, dies im Beisein seiner Kinder. Von einem Onanieren, wie sie es bei der Anzeige bei der Polizei angegeben hatten, wollte sie nichts mehr wissen, ebenso wenig eine 30-jährige Nachbarin, die sich aber sehr wohl an diverse verbale Beleidigungen erinnerte.

Nach den widersprüchlichen Aussagen der beiden Zeuginnen, die sich auch nicht mit Erinnerungslücken erklären lassen würden, waren Staatsanwältin und Richter einig, dass der Familienvater auf jeden Fall freizusprechen sei. Die Kosten gehen zulasten der Staatskasse. Die Familie des Angeklagten ist inzwischen dort weggezogen.

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