Bürgerbeschwerde in Rheinbach Ärger für die Rheinbacher "Sternsinger"

RHEINBACH · Als Heiligen Drei Könige gewandet dürfen die drei Bürgermeister Stefan Raetz, Kalle Kerstholt und Claus Wehage keine Spenden mehr sammeln. Mitte Januar hatten sie dies auf Geheiß des Rheinbacher Dreigestirns getan. Aber: Damit verletzen sie Markenrechte der Sternsinger.

 Als Heilige Drei Könige verkleidet gingen Rheinbachs Bürgermeister Kalle Kerstholt (von links), Stefan Raetz und Claus Wehage im Januar für den guten Zweck bei Unternehmen und Banken in Rheinbach sammeln.

Als Heilige Drei Könige verkleidet gingen Rheinbachs Bürgermeister Kalle Kerstholt (von links), Stefan Raetz und Claus Wehage im Januar für den guten Zweck bei Unternehmen und Banken in Rheinbach sammeln.

Foto: Axel Vogel

Am 17. Januar waren Rheinbachs Bürgermeister Stefan Raetz und seine Stellvertreter Kalle Kerstholt und Claus Wehage in die Gewänder der Heiligen Drei Könige geschlüpft und hatten bei Rheinbacher Geschäftsleuten Spenden gesammelt. Dass gefiel einem Bürger einer Nachbarkommune ganz und gar nicht. Der sah die Sternsingeraktion in einer laut Raetz unverantwortlichen Art und Weise verunglimpft und beschwerte sich per Mail beim Bürgermeister. Als Raetz die Beschwerde zurückwies, meldeten sich die Verantwortlichen der Sternsingeraktion im Rathaus.

Raetz und seine beiden Stellvertreter sind immer noch ein wenig konsterniert, welch ungeahnte Wendung die gut gemeinte Spendensammlung genommen hat. Zumal die Idee dazu keineswegs von der Stadtspitze gekommen war. Verdonnert zu der Spendentour hatte Raetz & Co. vielmehr das Dreigestirn der Stadt, Prinz Jörg III. Bauer H.P. I. und Jungfrau Jolanda I., und zwar im Zuge ihrer neu aufgestellten Sessionsregeln.

Den Karnevalisten war eines dabei ganz wichtig: Es ging ihnen nicht um eine besonders schrille Narretei, sondern um eine ungewöhnliche Spendensammlung für den guten Zweck. Denn die Tollitäten wünschten sich, dass mit dem Erlös auch Senioren und Bedürftige in der Stadt Karneval feiern sollten. Das Vorhaben dürfte nun umsetzbar sein: Rund 2500 Euro kamen bei der Aktion zusammen. Dabei stand für Raetz aber auch von Anfang an fest: „Ein Teil des Erlöses fließt wieder in die diesjährige Sternsingeraktion zurück.“

Gleichwohl folgte das böse Erwachen in Gestalt einer Mail des erbosten Bürgers. Der beschwerte sich bei Raetz sinngemäß darüber, dass die Sternsingeraktion eine Aktion von Kindern für Kinder sei, „und nicht zur Unterstützung wohlstandsverwöhnter Karnevalisten“ diene, zitierte Stefan Raetz aus der Mail. Der Bürgermeister hielt in seiner Antwort an den Beschwerdeführer dagegen und verbat sich die Unterstellung, er würde die Sternsingeraktion diskreditieren. Trotzdem blieb der Bürger dabei: Die Aktion sei völlig daneben gewesen.

Doch damit war die Sache keineswegs ausgestanden. Denn kurze Zeit später bekam Raetz Post vom Kindermissionswerk der Sternsinger in Aachen. Thilo Esser, Bereichsleiter Inland, teilte Raetz freundlich, aber verbindlich mit, dass die von „Ihnen in bester Absicht durchgeführte Sammlung in dieser Form nicht zulässig ist“.

Der Experte klärte Raetz darüber auf, dass die Sternsingeraktion die „weltweit größte Aktion von Kindern für Kinder sei“, die vom Kindermissionswerk und dem Bund der deutschen katholischen Jugend getragen werde. „Um diese Aktion in ihrem Bestand zu schützen, den Spendern an der Haustür Sicherheit über die Verwendung ihrer Spenden zu geben und das Ansehen der Sternsinger in der Öffentlichkeit nicht zu gefährden, haben wir die Aktion und die damit zusammenhängenden Zeichen markenrechtlich schützen lassen“, so Esser weiter. Das bedeute auch, dass Spendensammlungen, die mit der Sternsingeraktion verwechselt werden können, „nicht erlaubt sind“.

Gegenüber dem GA betonte Thilo Esser: „Die Rechtslage macht da keinen Unterschied.“ Da Missbräuche „ab und an vorkommen“, müsse die Aktion von rund 300 000 Kindern, die jedes Jahr mit eigens hergestellten Ausweisen als Sternsinger unterwegs seien, geschützt werden. Ausdrücklich attestiert er Rheinbachs Erstem Bürger aber auch: „Es war bestimmt keine böse Intention.“ Man sei daher auch „im Guten“ im Kontakt.

In der Tat schrieb Rheinbachs Bürgermeister zurück, dass eine Verwechslung mit der Sternsinger-Aktion gar nicht möglich war, da das Sammeln nach der Sternsinger-Zeit angesetzt war, keine Privathaushalte aufgesucht wurden, das Wort „Sternsinger“ nicht genutzt wurde, es sich um ein karnevalistisches Gebot handelte. Die Geschäftsleute seien im Vorfeld über Anlass und Art des Sammelns informiert worden. Raetz im Nachhinein: „Wir sind immer noch im Rheinland. Der Rheinländer plant nicht. Es ergibt sich!“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort