Rennradfahrer unterwegs Abstand beim Überholen ist ein Muss

RHEINBACH · Autofahrer versus Rennradfahrer: Unwissenheit führt oft zu brenzligen Situationen. Vielen Autofahrern ist nicht bewusst, was die Radfahrer auf ihren Sportmaschinen dürfen.

 Mehrere Rennradler sind auf der Strecke zwischen Ramershoven und Peppenhoven unterwegs.

Mehrere Rennradler sind auf der Strecke zwischen Ramershoven und Peppenhoven unterwegs.

Foto: Axel Vogel

Die Radsaison hat für die große Fraktion der Rennradler längst wieder begonnen, was nicht jeden Autofahrer freut. Denn problematisch werde es, so lauten etwa Klagen, wenn Rennradfahrer zu mehreren oder gar in großen Gruppen unterwegs sind. Nicht selten würden die Aktiven nebeneinander fahren und auch dann zum Überholen kaum Platz lassen, wenn die Straßenführung dazu gar nicht ausgelegt sei.

Insbesondere auf kurvigen und schmalen Strecken wie etwa zwischen Ramershoven und Peppenhoven sei das gefährlich, moniert ein Beschwerdeführer, der oft auf dieser Straße unterwegs ist. Bei einem der großen Vereine vor Ort, dem Radsport-Club Rheinbach (RSC), sieht man das naturgemäß aus einer ganz anderen Perspektive. Viele Autofahrer wüssten oft gar nicht, was Rennradfahrer dürfen, sagen Vorstandsmitglieder bei einem Ortstermin.

Keine große Beschwerdelage

So viel vorab: Bei der Bonner Polizei gibt es vereinzelt Hinweise auf Fehlverhalten von Rennradfahrern, sagt Polizeisprecherin Ruth Braun: „Aber da ist keine große Beschwerdelage.“ Auch verweist sie in dem Zusammenhang auf Paragraf 27 Straßenverkehrsordnung (StVO): „Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren“, heißt es in Absatz 1.

Trotzdem geht Albert Christ, stellvertretender Vorsitzender des RSC, davon aus: „Viele Autofahrer wissen nicht, dass Rennradfahrer in einer Gruppe grundsätzlich nebeneinander fahren dürfen, wenn es die Verkehrslage zulässt.“ Dabei weist Braun aber auf die Einschränkung des Paragrafen 2 Absatz 4 StVO hin, der besagt: „Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.“ Wann genau der Verkehr behindert wird, dürfte im Einzelfall Auslegungssache sein.

RSC-Vorstandsmitglied Schmidt nennt eine weitere Alltagssituation, die Konflikte birgt: „Beim Überholversuch zwängt sich mancher Autofahrer oft in die Radgruppe, wenn er nicht schafft, den ganzen Verband in einem Zug zu überholen.“ Das sei nicht erlaubt und könne zu gefährlichen Situationen führen, so Schmidt. Ruth Braun rät aber mit Hinweis auf den Absatz 2 des Paragrafen 27 der StVO zu differenzieren. Danach müssen geschlossene Verbände, wenn ihre Länge dies erfordert, „in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen“.

Mindestens 1,50 bis zwei Meter Abstand

Was zudem aus Sicht von RSC-Vorstandsmitglied Jürgen Schmidt weithin unbekannt ist: „Kraftfahrer, die einen Radfahrer überholen, müssen mindestens einen Abstand von 1,50 Meter bis zwei Meter einhalten.“ Wenn die Straße wie zwischen Peppenhoven und Ramershoven eng ist, „kann dieses Abstandgebot beim Überholen schon schwierig einzuhalten sein“, glaubt Vizevorsitzender Christ. Zwar versuche auch er stets zu vermeiden, „dass der Außenspiegel des Autos in seinem Fahrradlenker hängen bleibt“. Aber manchmal mache es auch der schlechte Zustand des Randstreifens erforderlich, „dass ein Rennradfahrer sich zur Mitte orientieren muss“.

Ein Ausweichen auf Radwege ist dabei für Sportler Schmidt oft keine Alternative: „Ich werde als Rennradfahrer den Teufel tun und einen Fahrradweg wie den zwischen Merzbach und Rheinbach benutzen. Der ist mit seinen Schäden regelrecht gesundheitsgefährdend.“ Allerdings sagt Braun: Wenn Verkehrszeichen dies anordnen, sind Radwege auch für Rennradler zwar grundsätzlich „benutzungspflichtig. Aber wenn etwa Straßenschäden vorliegen, kann man natürlich auf andere Wege ausweichen.“

Radfahrer werden beim Abbiegen oft übersehen

Was die Rennradler des RSC zudem nicht selten beobachten: Autofahrer unterschätzen die Geschwindigkeit der Rennradler oder übersehen diese schlichtweg, etwa beim Abbiegen. In Rheinbach hatte erst Anfang Januar ein Unfall gravierende Folgen für einen 55 Jahre alten Rennradler: Laut Polizei übersah eine 22-jährige Fahrerin eines Pflegedienstes, die auf dem Öhlmühlenweg in Richtung Merzbach unterwegs war, beim Linksabbiegen in Höhe des Waldhotels den Rennradfahrer, der ihr auf dem Ölmühlenweg aus Merzbach entgegenkam.

Bei der Kollision wurde der 55-Jährige schwer verletzt. Für den RSC-Aktiven Albert Christ ist das ohnehin eine gefährliche Stelle: „Wenn man dort als Radfahrer aus Richtung Merzbach kommt, wird man wegen des dunklen Waldes schwer gesehen.“ Daher rät Polizeisprecherin Ruth Braun auch Rennradlern zum Tragen heller und mit reflektierenden Materialien versehener Kleidung: „Das trägt dazu bei, durch andere Verkehrsteilnehmer besser wahrgenommen zu werden.“

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