Urteil gegen Betrüger 54-Jähriger muss Geldstrafe zahlen

RHEINBACH · Nicht leicht hatte es Richter Ulrich Schulte-Bunert mit einem 54-jährigen Frührentner, dem 18-facher Betrug vorgeworfen wurde. Der Schaden lag trotz der hohen Zahl von Einzelfällen "nur" bei 329,88 Euro.

Innerhalb weniger Wochen hatte der Angeklagte im Frühjahr dieses Jahres fast täglich Waren für kleinere Beträge bei einem Rheinbacher Baumarkt gekauft und mit der EC-Karte "bezahlt". Das Konto, zu dem die Karte gehörte, war aber nicht gedeckt, und es gab auch keinen Dispo-Kredit.

Folglich wurden die Beträge dem Konto jedes Mal wieder gut geschrieben. "Auf Deutsch gesagt: Sie haben den ganzen Kram nicht bezahlt", warf ihm der Richter vor. Das sah auch der Staatsanwalt so. Der 54-Jährige habe zu diesem Zeitpunkt gewusst, dass er gar nicht würde zahlen können, weil er im November vergangenen Jahres die Eidesstattliche Versicherung (EV) abgegeben hatte. Daran wollte sich der Angeklagte aber nicht erinnern. "Davon weiß ich nichts, bei mir war keiner", verteidigte er sich.

Das Gericht zog allerdings die Akte über die EV bei, in der sich die Unterschrift des Frührentners befand. Was diesen allerdings auch nicht erschüttern konnte: "Tja, Alzheimer! So ist das dann! Mein Vater ist mit Alzheimer sogar noch 90 Jahre alt geworden, der hatte einen guten Betreuer." Auch für ihn habe ja ein Betreuer bestellt werden sollen, erinnerte Schulte-Bunert den Angeklagten. Er habe diese Unterstützung aber verweigert.

Das Vorstrafen-Register des Frührentners reicht von Brandstiftung bis zu übler Nachrede und falscher Verdächtigung. Für Staatsanwalt und Richter war der 18-fache Betrug erwiesen. Als der Staatsanwalt 80 Tagessätze à zehn Euro Geldstrafe forderte, sagte der Angeklagte: "Die Tagessätze sitze ich in dem Hotel da in Rheinbach ab."

Das Urteil des Richters lautete auf 80 Tagessätze à fünf Euro plus Verfahrenskosten. Schließlich habe er gewusst, dass die EC-Karte zu einem Konto gehörte, das er nicht habe überziehen dürfen, so Schulte-Bunert.

"Das ist eben das Geschäftsrisiko des Baumarkts", zeigte sich der 54-Jährige uneinsichtig. Und schob hinterher, er werde in Revision gehen. Schließlich bekomme er noch 21.000 Euro Rentennachzahlung und sei nicht auf die rund 300 Euro des Baumarktes angewiesen.

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