Amtsgericht in Rheinbach 47-jähriger Kölner soll 50 Rubbellose geklaut haben

RHEINBACH · Wegen Diebstahls muss sich jetzt ein 47-Jähriger aus Köln vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, am 20. Juli 2012 gegen halb vier Uhr nachmittags an einem Kiosk in Meckenheim in die Schublade unter der Theke gegriffen und dort ein Paket mit 50 Rubbellosen entwendet und dann unter seiner Jacke versteckt zu haben.

Der Angeklagte bestritt die Tat zu Beginn der Verhandlung. Er habe die Lose zusammen mit einer Zeitung kaufen wollen, erklärte der Kölner, der bei seiner Mutter wohnt und dem wegen einer mangelnden Anzahl von Bewerbungen pro Jahr das Arbeitslosengeld II um ein Drittel gekürzt wurde.

"Wie also kann jemand, der mit 200 Euro im Monat auskommen muss, Rubbellose im Wert von 50 Euro kaufen?", fragte Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert den Angeklagten. Er habe mit solchen Losen schon öfters Glück gehabt und daher etwas Geld zur Seite legen können, antwortete der 47-Jährige. Das überzeugte das Gericht jedoch nicht.

Der Angeklagte erinnerte sich, am Tattag wie gewohnt mit dem Roller zum Büdchen gefahren zu sein. Die Lose hätten ganz offen auf der Theke gelegen. Er habe sie bezahlen wollen, als sich plötzlich der Kioskbesitzer auf ihn gestürzt und ihn zu Boden geworfen habe. "Er saß mit den Knien auf meinen Schultern und schlug nach mir", fügte der 47-Jährige hinzu.

In dem Ladenlokal seien außer ihnen beiden noch zwei weitere Kunden gewesen, einer habe an einem Tisch neben der Tür gestanden. Dieser Mann, 46 Jahre alt, sagte aus, der Angeklagte habe die Lose direkt aus der Schublade genommen. "Was völlig sinnlos war, denn sie müssen erst freigeschaltet werden. So hätte er mit ihnen gar nichts anfangen können", meinte der Zeuge.

Er habe dem Besitzer Bescheid gesagt, der gerade einen anderen Kunden bediente, dass da ein Diebstahl im Gange sei und habe selbst die Tür versperrt.

Um den Tathergang abschließend klären zu können, fehlen nun noch die Aussagen des zweiten Kunden sowie des Polizeibeamten. Das Strafregister des Angeklagten ist schon mit 52 Eintragungen gefüllt, möglicherweise kommt nun noch eine weitere hinzu. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht wird fortgesetzt.

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