Prozess vor Gericht in Rheinbach 25-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilt

RHEINBACH · Zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung wurde jetzt ein 25-Jähriger aus Mechernich vor dem Rheinbacher Amtsgericht verurteilt. Ihm war vorgeworfen worden, am 13. Oktober 2011 einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, bei dem ein 72-jähriger Mann tödliche Verletzungen und dessen Ehefrau (71) schwere Verletzungen erlitt.

Ereignet hatte sich der Unfall gegen 15.30 Uhr an der Kreuzung der K 21 und der B 56 zwischen Swisttal-Essig und Euskirchen-Weidesheim. Der Angeklagte war mit einem Auto, das er zum ersten Mal fuhr, von Dom-Esch in Richtung Euskirchen auf einer Straße unterwegs, die er sonst nie benutzte, und in Gedanken bei seinem kranken Kind.

So bemerkte er die Kreuzung nach eigenen Angaben zu spät und versuchte noch eine Vollbremsung, bei der sein Fahrzeug auf die Kreuzung rutschte und das Auto des Ehepaars streifte. Durch den Aufprall wurde dieses in den Gegenverkehr geschleudert und prallte frontal mit dem Wagen eines 26-Jährigen aus Sinzig zusammen.

"Ich habe nur noch einen Knall gehört und gesehen, dass es rechts neben mir krachte", erinnerte sich der Angeklagte. Er sei zu dem Wagen des Ehepaars gelaufen. Die Frau, die am Steuer saß, habe über Schmerzen in den Beinen geklagt, ihr Mann sei nicht ansprechbar gewesen. Zusammen mit einem Lastwagenfahrer zog der Angeklagte den tödlich Verletzten aus dem Auto.

Später, als er Kontakt mit der Witwe habe aufnehmen wollen, um ihr zu sagen, wie leid es ihm tue, habe sein Anwalt ihm geraten, sie erst einmal in Ruhe zu lassen. Er habe kurz darauf seine Arbeit gekündigt, um diese Strecke nie wieder fahren zu müssen, und sei wegen Schlafstörungen und Selbstmordgedanken in Behandlung gewesen.

Die Zeugen, darunter ein Polizeibeamter (48) und der Sinziger, der bei dem Unfall leichtere Verletzungen davontrug, bestätigten im Wesentlichen die Aussagen des 25-Jährigen. "Dieser tragische Unfall hätte vermieden werden können, wenn der Angeklagte langsamer gefahren wäre und somit auch die Kreuzung rechtzeitig erkannt hätte", sagte der Polizist. Dass es, wie der Anwalt des Angeklagten wiederholt erklärt habe, auf der Strecke kein Tempolimit gebe, bedeute nicht, dass man das unbedingt ausnutzen müsse; vor allem nicht, wenn man die Strecke nicht kenne, fügte der Polizist hinzu.

Die 71-jährige Witwe, die noch mit den gesundheitlichen Folgen des Unfalls zu kämpfen hat, sagte, sie könne sich kaum mehr erinnern. "Ich hab' noch nach rechts geschaut, irgendetwas Dunkles wahrgenommen, danach ist alles weg. Ich bin erst im Krankenhaus wieder zu mir gekommen." Ein Halswirbel war gebrochen, ein paar Rippen und das linke Bein.

Zugunsten des Angeklagten spreche die Tatsache, dass er sich vor Ort um die Unfallopfer gekümmert habe und auch vor Gericht aufrichtige Reue zeige, legte die Staatsanwältin dar. Zu seinen Lasten allerdings sei zu werten, dass er bereits neun Eintragungen im zentralen Verkehrsregister in Flensburg habe, unter anderem wegen Überholens bei unübersehbarer Verkehrslage und überhöhter Geschwindigkeit.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine achtmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung auszusetzen sei, der Anwalt des 25-Jährigen plädierte auf eine Geldstrafe.

Selbstverständlich, so schickte Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert voraus, könne kein Urteil zur "Befriedung" beitragen. Es handele sich um einen Fahrfehler mit sehr schweren Folgen, zweifellos ein Fall von grober Fahrlässigkeit.

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