Prozess in Rheinbach 22-Jähriger soll jungen Mann bedroht haben

RHEINBACH · Wegen Bedrohung, Nötigung und Fahrens ohne Führerschein muss sich ein Meckenheimer (22) am Freitag erneut vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Am ersten Verhandlungstag war es zu keinem Urteil gekommen, weil sich der Geschädigte (19) angeblich nicht mehr ans Geschehen erinnern konnte und auf hohen Alkoholkonsum berief. Bei der Polizei allerdings hatte er noch zwei "total schlüssige" Aussagen gemacht, so Richter und Staatsanwalt. Ihre Vermutung: Der Zeuge werde vom Angeklagten bedroht.

Bei der Polizei allerdings hatte er noch zwei "total schlüssige" Aussagen gemacht, so Richter und Staatsanwalt. Ihre Vermutung: Der Zeuge werde vom Angeklagten bedroht. Am 2. Juni 2012 hatten sich mehrere junge Männer vor einem Spielcasino in Meckenheim getroffen. Der Angeklagte hatte von dem 19-Jährigen verlangt, dass er ihn nach Hause fahren solle. Als dieser sich weigerte, drohte der Angeklagte ihm laut Staatsanwaltschaft mit Schlägen, so dass der 19-Jährige ihm die Autoschlüssel gab. Der Angeklagte fuhr davon, obwohl er keinen Führerschein besaß.

Die herbeigerufenen Polizisten trafen ihn an einer Tankstelle an. Zum Tatvorwurf habe der 22-Jährige sich nicht äußern wollen, aber angegeben, wo das Auto zu finden sei. Vor Ort stellten die Beamten eine SMS-Korrespondenz auf dem Handy des Angeklagten sicher. Eine Person mit dem gleichen Vornamen wie der Geschädigte hatte ihm geschrieben: "Stell Auto ab!"

Richter und Staatsanwalt machten dem 19-Jährigen deutlich, dass es nur zwei Möglichkeiten gebe: Entweder er habe gegenüber der Polizei Falschaussagen gemacht oder er verschweige nun in der Verhandlung eine Straftat. Weil die Spielhallenleiterin aussagte, der 19-Jährige habe keinen betrunkenen Eindruck gemacht, und auch in den Polizei-Protokollen nichts von einem solchen Zustand zu lesen war, sollen die Beamten dazu heute gehört werden.

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