Veränderungssperre für Steinbüchel beschlossen Weg in den Kottenforst soll bleiben

MECKENHEIM · Eine sogenannte Veränderungssperre für den Bereich zwischen der Tankstelle und dem Herkules-Gebäude "Auf dem Steinbüchel" in Merl hat der Rat der Stadt Meckenheim auf Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses beschlossen.

Bis der neu aufgestellte Bebauungsplan (Nummer 20e) rechtskräftig ist, soll diese Sperre verhindern, dass hier Projekte verwirklicht werden können, die den Stadtentwicklungszielen entgegenstehen.

Ziel sei es, das zu sichern, was bereits da sei, erläuterte Stadtplanerin Waltraud Leersch. Schon 2011 war dort eine für zwei Jahre gültige Veränderungssperre verhängt worden. Damals hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in zweiter Instanz dem Kläger Aldi Recht gegeben, der dort einen Discounter errichten wollte.

Das Gericht sah einen Bebauungsplan von 1971 als nichtig an, auf dessen Basis die Stadt Meckenheim die Aldi-Bauanfrage abgelehnt hatte. Weil die Stadt nach dem OVG-Urteil Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe vermeiden wollte, hatte sie daraufhin die Ansiedlung eines Aldi-Marktes neben dem ohnehin geplanten neuen Edeka an der Heinz-Gottschalk-Straße ermöglicht.

Ebenfalls im Hinblick auf den neuen Bebauungsplan 20e hat der Meckenheimer Rat die Widmung eines Teilstückes der Grenzstraße als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr beschlossen. Das Wegstück führt über ein städtisches Grundstück und ermöglicht es den Anwohnern, ins Naherholungsgebiet Kottenforst zu gelangen; daher soll es grundsätzlich für die Allgemeinheit erhalten bleiben.

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