L261 bei Meckenheim Tod eines Motorradfahrers: Unfallfahrer von Bonner Gericht verurteilt

Meckenheim/Bonn · Das Bonner Amtsgericht verurteilte heute einen Unfallfahrer zu 14.400 Euro Geldstrafe. Er hatte im Mai 2016 einen Motorradfahrer beim Abbiegen übersehen. Der 58-jährige Kradfahrer war bei dem Unfall ums Leben gekommen.

Ein Unfallsachverständiger untersucht am 11. Mai 2016 das Motorrad vor der Autobahnauffahrt. ARCHIVFOTO: JENS KLEINERT

Ein Unfallsachverständiger untersucht am 11. Mai 2016 das Motorrad vor der Autobahnauffahrt. ARCHIVFOTO: JENS KLEINERT

Foto: Jens Kleinert

„Das war der schlimmste Tag in meinem Leben. Ich kann nur hoffen, dass die Angehörigen mir verzeihen“, erklärte Michael K. (Name geändert) auf der Anklagebank des Bonner Amtsgerichts. Ihm gegenüber saß die Ehefrau des getöteten Motorradfahrers als Nebenklägerin. Die todbringende Szene laufe immer wieder vor seinem inneren Auge ab, erzählte der 55-Jährige, der unter den Folgen seines Fehlers auch noch ein Jahr später fühlbar leidet.

Am Morgen des 11. Mai 2016 war der Mathematisch-Technische Assistent – wie so oft – auf der L 261 von Rheinbach zur Arbeitsstelle nach Bonn unterwegs. An der Autobahnauffahrt Meckenheim-Nord hatte er sich auf der Linksabbiegerspur eingereiht, um auf die BAB 565 aufzufahren. Vor ihm, erinnerte er sich, ein weißer Lieferwagen.

Nachdem dieser abbog, habe er kurz gestoppt und sei auch angefahren. „Plötzlich war da der Motorradfahrer! Ich weiß nicht, wo der herkam.“ Michael K. hatte die Harley Davidson zuvor nicht gesehen, als er die Bahn um 6.42 Uhr querte, obwohl der Kradfahrer mit eingeschaltetem Abblendlicht keine 80 Meter entfernt war. Die tiefstehende, aufgehende Morgensonne hatte ihn geblendet.

Wucht des Aufpralls tötete den Motorradfahrer

Die Wucht der Kollision war so heftig, dass das Auto von Michael K. mehrere Meter verschoben wurde. Für den 58-jährigen Kradfahrer war der frontale Aufprall tödlich. Er starb noch am Unfallort.

Ein Verkehrs-Gutachter kam später zu dem Ergebnis, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn der Kradfahrer nicht zu schnell gefahren wäre: Statt der gebotenen 50 sei er mit 65 bis 90 Stundenkilometern unterwegs gewesen. Der Sachverständige hielt eine Blendung durch die Morgensonne nicht für ausgeschlossen, auch dass Michael K. das Abblendlicht nicht erkennen konnte.

Fehlende Umsicht führte zu Unfall

Trotz der Mitschuld des getöteten Harley-Fahrers wurde der 55-Jährige wegen fahrlässiger Tötung zu 14 400 Euro (180 Tagessätze à 80 Euro) verurteilt. Amtsrichterin Veronika Verheyden als Begründung: „Bei sorgfältiger Umsicht“ hätte der Angeklagte den Unfall vermeiden können. Keinesfalls hätte er abbiegen dürfen, wenn er durch die tiefstehende Sonne so stark geblendet war, dass „keine Wahrnehmung des Gegenverkehrs möglich“ war, zudem der Lieferwagen vor ihm die Sicht verdeckte.

Allerdings entzog die Richterin dem Angeklagten, der bislang im Verkehr noch nie aufgefallen war, nicht den Führerschein. Das Urteil ist rechtskräftig.

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