Hohe Sicherheitsstufe im Bonner Landgericht Opfer und Söhne sprechen nach Mordversuch in Meckenheim

Bonn · Nach einem brutalen Angriff auf einen 19-Jährigen in Meckenheim stehen ein Familienvater und seine beiden ältesten Söhne vor dem Bonner Landgericht. Das Opfer und die angeklagten Söhne haben am zweiten Prozesstag ausgesagt.

 Das Opfer und sein Anwalt am ersten Prozesstag im Gerichtssaal.

Das Opfer und sein Anwalt am ersten Prozesstag im Gerichtssaal.

Foto: Leif Kubik

Unter größten Sicherheitsvorkehrungen ging am Dienstag vor dem Bonner Landgericht der Prozess gegen einen Familienvater und seine Söhne weiter. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, dass sie den Freund der Tochter beziehungsweise Schwester auf einem abgelegenen Parkplatz in Meckenheim ermorden wollten. Die Söhne ließen sich, nachdem sie zum Auftakt am Montag noch geschwiegen hatten, am zweiten Prozesstag zur Sache ein.

Die skeptische Mine des Vorsitzenden Richters sprach Bände. „Da müssen wir noch dran arbeiten, das glaubt ja keiner“, sagte Reinhoff zu dem älteren der beiden angeklagten Brüder. Im Kern stellten der 27- und 26-Jährige den Tatverlauf so dar, dass es einzig ihr Vater gewesen sei, der das Opfer mit einem Radkreuzschlüssel lebensgefährlich verletzt hatte.

Nachdem dieser die Beifahrerscheibe eingeschlagen und die Tür geöffnet habe, habe er seine vor Angst schreiende Schwester aus dem Auto gezogen, gab der Jüngere an. Daher habe er und sein Bruder die eigentlichen Schläge auch nicht beobachten können. Erst nach der Attacke will er sich über das schwerstverletzt auf dem Beifahrersitz liegende Opfer gebeugt haben, um seiner halbnackten Schwester Kleidung vom Rücksitz zu holen. Dass der Verletzte in Lebensgefahr geschwebt haben könnte, wollte keiner der Brüder bemerkt haben. Dennoch habe man die Polizei rufen wollen. Auch habe man die auf dem Handy des Opfers gefundenen Fotos des Verletzten nur zur anschließenden Beweissicherung angefertigt.

Das Opfer offenbarte schwere Gedächtnislücken

Zur Beantwortung der Frage, wie realistisch die Schilderungen der beiden Brüder waren, konnten die weiteren Zeugen wenig beisteuern. Das Opfer offenbarte schwere Gedächtnislücken.  Man habe sich heimlich zum „chillen“ auf dem Parkplatz getroffen, wusste das Opfer noch von dem nächtlichen Tête-à-Tête zu berichten. Dann habe er einen lauten Knall gehört, es sei dunkel geworden und er sei im Krankenhaus wieder aufgewacht. An die Geschehnisse nach dem Knall, die er der Polizei bei seiner ersten Vernehmung noch detailreich geschildert hatte, habe er die Erinnerung verloren.

An Erinnerung mangelte es drei Freunden der 17-Jährigen. Die junge Frau hatte als Verwandte von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht. Für einen jungen Mann wird seine Weigerung, sich zu erinnern, demnächst ein juristisches Nachspiel wegen Falschaussage haben. 

Eine der beiden Freundinnen konnte dann nach intensivem Nachhaken aber doch dazu bewegt werden zu berichten, was die 17-Jährige, die ebenfalls leicht verletzt worden war, ihr beim ersten Besuch im Krankenhaus erzählt hatte: Ihr Freund sei so lange geschlagen worden, bis er die Geheimzahl seines Handys korrekt eingegeben habe. Die dann gemachten Fotos hätten dem Vater des Opfers als Drohung geschickt werden sollen. Außerdem, so habe es ihr ihre Freundin damals berichtet, habe der Vater beim Eintreffen der Polizei seinen Söhnen die Tatwaffe abgenommen, um die Verantwortung alleine zu übernehmen.

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