Meckenheim Nachbarschaftsstreit sorgt für Zündstoff im Rat

MECKENHEIM · Das Hin und Her an der Unterdorfstraße in Ersdorf hat ein Ende: Der Bebauungsplan ist im Rat am Mittwochabend mehrheitlich gegen die acht Stimmen der BfM, bei einer Enthaltung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Joachim Kühlwetter, geändert worden.

Für die Anwohner, die teilweise auf den Zuschauerrängen saßen, ein nicht nachvollziehbarer Beschluss. Denn der neue Plan legalisiert die umstrittene Gewerbehalle in dem Baugebiet auf unbestimmte Zeit. Diese hätte nach dem alten Bebauungsplan abgerissen werden müssen, um eine ordentliche Erschließung der beiden Häuser, die in zweiter Reihe stehen, zu ermöglichen.

In dem jetzt beschlossenen Erschließungsvertrag mit der Stadt verpflichtet sich der Eigentümer der Halle allerdings, diese nach Aufgabe der gewerblichen Nutzung zu beseitigen und den fehlenden Teil der Erschließungsstraße zu bauen. Außerdem muss er alle Planungs- und Baukosten übernehmen, heißt es in den Verwaltungsunterlagen, die mit dem Ratsbeschluss Rechtskraft erlangt haben.

Die Anlieger hingegen hätten sich gewünscht, dass die Gewerbehalle wie vorgesehen abgerissen wird, denn durch sie wird die Zufahrt eng und unübersichtlich. Auch öffentliche Stellplätze an der Erschließungsstraße wünschen sie sich. "Wir haben alles getan, mehr ging nicht", resümierte Anwohner Marcus Knopp.

In der Tat waren der Ratssitzung ein umfangreicher Schriftwechsel, mehrere Gespräche, Unterschriftensammlungen und Kompromissvorschläge vorausgegangen. Nach dem Grundsatzbeschluss im Dezember 2010, den Bebauungsplan zu ändern, kamen neben der BfM im Laufe des Verfahrens auch in der CDU Zweifel auf, ob dies der richtige Weg sei, um die Situation in Ersdorf zu befrieden. Eine Entscheidung wurde im Mai dieses Jahres zunächst verschoben. Nun gab es am Mittwoch doch die Zustimmung zur Bebauungsplanänderung.

Entstanden war die komplizierte Situation mit dem Verkauf der Gewerbehalle in einer Zwangsversteigerung. Statt die Halle abzureißen, wie ursprünglich vorgesehen, verpachtete der neue Eigentümer sie an einen Handwerksbetrieb.

Die innere Erschließung des Gebietes ist bis heute nicht umgesetzt. Im Jahr 2007 sprach die Stadt eine Ordnungsverfügung aus, die vor Gericht verhandelt wurde und ohne eindeutiges Ergebnis endete. Der Richter setzte lediglich eine Frist von zwei Jahren, in der sich beide Parteien einigen sollten.

Damit steckte die Verwaltung in einem Dilemma, die Situation spitzte sich zu. Erst kurz vor Ablauf der Zweijahresfrist sollte ein neuer Bebauungsplan die Lösung bringen. Darin wurden die privaten Parkplätze so verlegt, dass jetzt eine Erschließung möglich ist, ohne dass die Halle zuvor abgerissen werden muss.

Dennoch, für den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Joachim Kühlwetter (CDU), bleibt ein Beigeschmack, mit dem er seine Enthaltung bei der Abstimmung begründete. Er verlas zudem eine Begründung für die Zustimmung von Ortsvorsteher Ferdinand Koll (CDU), der im Urlaub ist, zum neuen Bebauungsplan: "Bei einer Ablehnung kommen wir nicht weiter und ein mehrjähriger Rechtsstreit mit unbestimmtem Ausgang wäre die Folge." Die CDU stütze die Meinung des Ortsvorstehers. Ausnahme sei er selbst, führte Kühlwetter dazu aus.

Die BfM wurde deutlicher. "Es geht doch darum, dass der Wille der Bürger zum Tragen kommt", argumentierte Reinhard Diefenbach. "Wir sollten nicht den Eindruck erwecken, man könnte in Meckenheim sein Recht kaufen", meinte er und erntete eine Ermahnung von Bürgermeister Bert Spilles: "Solche Unterstellungen verbitte ich mir. Beim nächsten Mal werde ich Sie verwarnen."

Diefenbach fuhr fort: "Der Beschluss richtet sich klar gegen die betroffenen Bürger. Ich kann nicht verstehen, warum wir den Bebauungsplan von 1998 nicht durchsetzen." Für die SPD-Fraktion kam die Entscheidung spät. "Wir hätten uns im Sinne der Hinterlieger gewünscht, dass es schneller gegangen wäre", sagte SPD-Fraktionsvorsitzende Brigitte Kuchta.

Besonders unverständlich hätten die Nachbarn die Kehrtwende des Ortsvorstehers empfunden, sagte Anwohner Knopp. "Wo bleibt da die viel gepriesene Bürgerfreundlichkeit?", frage er sich. Dieser Beschluss komme nur dem Eigentümer der Fläche entgegen und berücksichtige keinen Einwand der Nachbarschaft.

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