Industriepark Kottenforst Mehr Fläche für den Industriepark

MECKENHEIM · Weil Meckenheim kaum noch Gewerbeflächen anbieten kann, beschloss der Rat schon 2010, den Industriepark Kottenforst zu erweitern. Geplant sind 20 weitere Hektar Gewerbeareal östlich der Meckenheimer Allee.

Meckenheim ist mit dem etwa 150 Hektar umfassenden Industriepark Kottenforst ein wichtiger Gewerbestandort. Andererseits ist die Stadt auch als Obstanbaugebiet bekannt und hat sich das grüne Apfellogo zum Identifikationszeichen gewählt. Die Brücke schlagen zwischen beiden Merkmalen soll der neue „Unternehmerpark Kottenforst“. Dort sollen dringend benötigte Gewerbeflächen entstehen und insbesondere Betriebe und Dienstleister aus den Bereichen Bio-Innovation, Gartenbau, nachwachsende Rohstoffe und Ernährung angesiedelt werden.

Mit den jeweils einstimmig gefassten Beschlüssen zur Offenlage des neuen Bebauungsplans und des entsprechenden Flächennutzungsplans für den dafür vorgesehenen Bereich östlich der Meckenheimer Allee (L 261) hat der Stadtentwicklungsausschuss jüngst eine weitere Hürde im 2013 gestarteten Verfahren genommen. Details hat Ralf Thielecke vom beauftragten Planungsbüro, der Städtebaulichen Arbeitsgemeinschaft Bonn, dem Ausschuss vorgestellt.

Entstehen sollen 20 Hektar (ha) Gewerbefläche, bilanzierte Thielecke. Dem gegenüber stehen etwa 2,5 ha Verkehrsflächen zur Erschließung und etwa 4,1 ha Grün- und Wasserflächen auch zur Entwässerung. Eine Ausgleichsfläche von etwa 6,2 ha, die vor allem bewaldet, aber zu einem Teil auch mit Obstbäumen bepflanzt werden soll, wird nördlich des Bereiches ausgewiesen. Entgegen der ursprünglichen Planungen soll aufgrund der Topografie des Geländes statt eines zentralen Regenrückhaltebeckens die Entwässerung über Gräben erfolgen. Daher habe man sich zur inneren Erschließung des Gebietes für ein Straßensystem in Form eines Kamms mit einer 15,25 Meter breiten Haupterschließungsachse mit zwei markierten Radstreifen und mehreren Nebenstraßen von jeweils 10,50 Meter Breite entschieden.

Industriefläche für Betriebsstandorte, die zum Beispiel mit gefährlichen Stoffen arbeiten, soll im Gewerbegebiet nicht ausgewiesen werden. Auch Wohn- oder Mischnutzung sei nicht vorgesehen, erklärte Thielecke.

Die zulässigen Gebäudehöhen im Plangebiet sind abgestuft, von 14 Metern an der Meckenheimer Allee bis zu 22 Metern im hinteren Bereich, damit sich das Gewerbegebiet am Stadteingang gut in die Landschaft einfügt. Ausgeschlossen wird Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten, zum Beispiel Supermärkte, Bekleidungs- oder Sportgeschäfte. Möglich seien Vergnügungsstätten, weil sie im Industriegebiet besser aufgehoben seien als innerhalb der Stadt, allerdings keine Bordelle.

Die Anbindung des neuen Unternehmerparks soll von der Meckenheimer Allee aus erfolgen. Bislang hat der Landesbetrieb Straßen NRW keinem Kreisverkehr zur Erschließung des Unternehmerparks zugestimmt. Um dem Wunsch der Verwaltung nach einem Kreisel Nachdruck zu verschaffen, haben sich alle Ratsfraktionen auf Initiative der SPD in einem gemeinsamen interfraktionellen Antrag für einen Kreisverkehr ausgesprochen.

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