Familienvater und Söhne verurteilt Lange Haftstrafen nach Attacke auf Freund der Tochter

Meckenheim/Bonn · Ein Familienvater und seine zwei Söhne sind nach einem Angriff auf einen 19-Jährigen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ihnen wird gemeinschaftlicher Mordversuch zur Last gelegt. Sie hatten den Freund der Tochter des Hauptangeklagten schwer verletzt.

 Mit einem Schraubenschlüssel soll ein Vater den Freund seiner Tochter fast tot geschlagen haben. Auch die Brüder der 17-Jährigen sollen bei der Tat mitgemacht haben.

Mit einem Schraubenschlüssel soll ein Vater den Freund seiner Tochter fast tot geschlagen haben. Auch die Brüder der 17-Jährigen sollen bei der Tat mitgemacht haben.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Im Fall eines Vaters und seiner beiden Söhne aus Meckenheim, denen ein Mordversuch am Freund der 17-jährigen Tochter zur Last gelegt wird, hat das Bonner Landgericht am Freitagnachmittag das Urteil gefällt: Die drei Männer wurden des gemeinschaftlichen versuchten Mordes für schuldig befunden. Der 45-jährige Familienvater muss für achteinhalb Jahre in Haft; seine beiden 26 und 28 Jahre alten Söhne wurden zu Freiheitsstrafen von je siebeneinhalb Jahren verurteilt.

 „Wir haben es hier mit einem Fall zu tun, der viele Emotionen geweckt hat“, begann der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff seine Urteilsbegründung. Und in der Tat war aufgrund lauthals geäußerter Wutausbrüche die Verkündung des Strafmaßes kaum zu verstehen. Erst als ein Zuschauer des Saales verwiesen wurde, kehrte Ruhe ein. Der Familienvater soll in der Nacht zum 20. Juni 2019 bemerkt haben, dass seine Tochter nicht mehr in ihrem Zimmer schlief und sich daraufhin mit den beiden Söhnen auf die Suche gemacht haben. An dem Abend vor Fronleichnam habe die junge Frau mit ihrem 19-jährigen Freund verabredet, dass sie um ein Uhr nachts „abhauen werde“, um sich mit ihm zu treffen. Der Abend endete für die beiden auf dem abgelegenen Parkplatz des Waldfriedhofs, wo der jüngere Bruder sie schließlich im BMW des Freundes fand.

Mit Radkreuzschlüssel zugeschlagen

Der 26-Jährige benachrichtigte seinen Vater und seinen älteren Bruder. Daraufhin wurde die Seitenscheibe des Wagens eingeschlagen und die Tochter aus dem Wagen gezerrt. Von dem Vater wurde der Freund der Tochter daraufhin mit einem Radkreuzschlüssel lebensgefährlich verletzt. Insgesamt siebenmal soll er zugeschlagen haben.

Die Söhne hatten ausgesagt, dass ihr Vater alleine auf den jungen Mann eingeprügelt habe. Eine Behauptung, die ihnen die Kammer nicht abnahm: „Es ist völlig logisch, dass man arbeitsteilig vorging“, so Reinhoff. So habe man Fußabdrücke von Turnschuhen, wie sie einer der Brüder zur Tatzeit trug, am Hals des Opfers gefunden, die Schuhe des Täters seien zudem bis auf die Socken blutgetränkt gewesen.

Bei Eintreffen der Polizei war der Vater laut schreiend mit dem Radkreuzschlüssel in der einen und dem Haarschopf der Tochter, die er hinter sich herzog, in der anderen Hand auf die Beamten zugestürmt.

Kammer sah zwei Mordmerkmale als erwiesen an

Er könne von Glück sagen, dass er von den Beamten nicht erschossen worden sei, so der Richter.  Die Polizisten hatten ihn nur mit vorgehaltenen Dienstwaffen zum Niederlegen des Tatwerkzeugs bewegen können. Man könne hierzulande durchaus eigene Moralvorstellungen haben, „aber nur solange man sie nicht mit Gewalt durchsetzt“, so der Vorsitzende. Die Kammer sah in ihrer Entscheidung zwei Mordmerkmale als erwiesen an: Heimtücke und niedrige Beweggründe. Mit den Worten „Papa, es ist nichts passiert“, habe die entsetzte Frau auf das Eintreffen ihrer Familienmitglieder reagiert.

Für eine angeblich befürchtete Vergewaltigung gab es nicht den geringsten Hinweis und auch zu Sex sei es nicht gekommen. Die sexuelle Selbstbestimmungsrecht  gelte in Deutschland ab einem Alter von 14 Jahren, stellte der Vorsitzende klar. Dieses sei von den Verurteilten „im wahrsten Sinne mit Füßen getreten worden“. Der Verteidiger des Vaters will gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort