Saaten-Rausch-Gelände Im Altstadtkarree in Meckenheim sollen Wohnungen entstehen

MECKENHEIM · Der Meckenheimer Rat beschließt den neuen Bebauungsplan für das „Altstadtkarree“ um das Saaten-Rausch-Gelände. Auf dem ehemaligen Saatgutlager soll Wohnraum wachsen.

 Seit mehr als 20 Jahren ruht der Saatgutverkauf auf dem Gelände von Saaten Rausch an der Meckenheimer Hauptstraße.

Seit mehr als 20 Jahren ruht der Saatgutverkauf auf dem Gelände von Saaten Rausch an der Meckenheimer Hauptstraße.

Foto: Mario Quadt

Mehr Wohnraum in Meckenheims Altstadt verspricht der neue Bebauungsplan Merler Straße/Schwitzer Straße für das sogenannte „Altstadtkarree“, der jüngst im Rat einstimmig beschlossen worden ist. Der Rat ist damit dem drei Wochen zuvor ebenfalls einstimmig im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt verabschiedeten Beschlussvorschlag gefolgt. Bei der öffentlichen Auslegung Ende des vergangenen Jahres seien keine Anregungen von Bürgern eingegangen, hatte Waltraud Leersch, Leiterin des Fachbereichs Stadtplanung, dort erläutert.

Zweieinhalb Jahre lang hatte die Verwaltung am neuen B-Plan gefeilt, der ebenso wie die Sanierung von Hauptstraße, Klosterstraße, Glockengasse und Bonner Straße Teil des Integrierten Handlungskonzeptes Altstadt ist. Auch die neue Gestaltungssatzung für die Altstadt, die Leitlinien zur Gestaltung von Fassaden und baulichen Anlagen für Bauherren und Architekten zusammenfasst, sei in den B-Plan eingeflossen, sagte Leersch. Gesichert ist nach wie vor die Kerngebietsnutzung entlang der Hauptstraße.

Herzstück des Altstadtkarrees ist das ehemalige, etwa 2000 Quadratmeter große Saaten-Rausch-Gelände, das sich hinter dem Haus Hauptstraße 33 verbirgt. Auch dort ist jetzt anstelle der früheren gewerblichen Nutzung eine Wohnnutzung vorgesehen, weil der entsprechende Bedarf gesehen wird. Die historische Gebäude- und Hofsituation des ehemaligen Saatgutlagers, das aus rotem Backsteinmauerwerk errichtet ist, seit vielen Jahren leersteht und 2011 von einem Investor ersteigert wurde, soll zukünftig auch bei einer Neubebauung erhalten bleiben. Denkmalschutz besteht nicht für den Gebäudekomplex, der früher auch schon als Standort für das neue Rathaus oder ein Ärztehaus diskutiert worden war.

Das Plangebiet des neuen Bebauungsplans wird durch die Schwitzerstraße im Süden, die Hauptstraße im Westen, die Merler Straße im Norden und die Mühlen- und Neustraße im Osten begrenzt.

Zunehmender Bedarf an Parkplätzen

Der neue Bebauungsplan ermöglicht es insbesondere, Baulücken zu schließen und bestehende Gebäude durch neue zu ergänzen. Für den ruhenden Verkehr seien ausreichend Flächen ausgewiesen, um dem zunehmenden Bedarf an Parkflächen gerecht zu werden, besagt die Verwaltungsvorlage.

Der frühere Bebauungsplan hatte eigentlich nur den Bestand wiedergegeben, Geschäftshäuser entlang der Hauptstraße mit dahinterliegenden Werkstatt- und Lagerbereichen. Im Vorfeld der Neuplanungen waren zahlreiche Gespräche mit Anliegern und Grundstückseigentümern sowie dem jetzigen Eigentümer des Saaten-Rausch-Komplexes geführt worden, denn die müssen mit ins Boot, wenn die städtebaulichen Potenziale genutzt werden sollen. „Wir wollen mit dem neuen Bebauungsplan, der Gestaltungssatzung und dem Fassadenprogramm für die Altstadt-Anlieger Anreize und Möglichkeiten schaffen, an der Attraktivitätssteigerung teilzuhaben“, erklärt Leersch.

Das Fassadenprogramm ist an die Vorgaben der Gestaltungssatzung geknüpft, fördert Maßnahmen privater Haus- und Grundstückseigentümer und läuft noch bis Ende 2019.

Da die gesamte Altstadt inte-griert entwickelt und die dort vorhandenen städtebaulichen Potenziale gehoben werden sollen, wird der Fachbereich Stadtplanung Schritt für Schritt auch die weiteren Bebauungspläne rund um die Hauptstraße überarbeiten.

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