Meckenheimer in Rheinbach verurteilt Er verlieh sein Auto und meldete es dann als gestohlen

RHEINBACH · Wegen Vortäuschens einer Straftat ist jetzt ein 28-Jähriger aus Meckenheim vor dem Rheinbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro (1500) Euro verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, am 2. März 2010 sein Auto als gestohlen gemeldet zu haben, obwohl er es in Wahrheit einem Bekannten geliehen hatte.

Der Wagen wurde am selben Abend gegen 19.45 Uhr für einen bewaffneten Raubüberfall auf eine Tankstelle in Alfter-Volmershoven benutzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte von dem Vorhaben wusste.

Der 28-Jährige selbst wollte sich dazu nicht äußern. Er sei mit seiner Freundin unterwegs gewesen, habe seinen Wagen gegen 17 Uhr zu Hause abgestellt und danach nicht auf ihn geachtet. Später am Abend habe ihn seine Mutter ganz aufgeregt angerufen worden und erzählt, das Auto sei gestohlen und die Polizei stehe vor der Tür.

Als unglaubhaft und erfunden bezeichnete der Staatsanwalt die Geschichte vom verlorenen Autoschlüssel, den die drei mutmaßlichen Täter direkt neben dem geparkten Wagen gefunden hätten. Und sich daraufhin entschlossen hätten - da sie ganz zufällig Waffen mit sich trugen -, eine Tankstelle zu überfallen. Das Tatfahrzeug hatte die Polizei am späten Abend im Industriepark Meckenheim gefunden. Die Schlösser waren unversehrt, im Wagen befanden sich ein weißer Pullover, ein Revolver und eine Sturmhaube.

Wie die Polizei herausgefunden hatte, waren der Angeklagte und einer der mutmaßlichen Täter zwei Jahre lang in derselben Jahrgangsstufe in der Schule gewesen. Der 28-Jährige bestritt jedoch weiter jegliche Beteiligung an der Tat. Der leitende Ermittler berichtete von einem anonymen Anrufer, der den Angeklagten als Mittäter genannt und erzählt habe, dieser habe einem der Täter zuvor schon öfter den Wagen geliehen. Maßgeblich für das Gericht war außerdem die Aussage einer 23-jährigen Zeugin. Sie hatte bei der Polizei erklärt, sie kenne die Täter. Ihr Ex-Freund sei dabei gewesen. Er habe ihr davon erzählt und auch den Namen des Angeklagten genannt.

Auch hatte sie geschildert, wie ein junger Mann in der Tankstelle beim Anblick der Täter sofort die Flucht ergriffen habe und auf allen Vieren herausgekrochen sei. Aus Sicht des Gerichts war dies zweifelsohne Täterwissen. Die junge Frau hatte ihre Aussage in einem anderen Verfahren vor dem Bonner Landgericht bereits widerrufen. Und auch jetzt blieb sie dabei, sie habe sich das alles nur ausgedacht und die Informationen über den Überfall von einem Zettel abgelesen, den die Polizei bei der Festnahme ihres Ex-Freundes in dessen Wohnung vergessen habe. Sie muss nun mit einem Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage rechnen.

Die Aussagen des Tankstellenmitarbeiters und einer Zeugin, die gegenüber der Tankstelle wohnt, rundeten aus Sicht des Gerichtes das Bild ab. So hatte die Nachbarin drei junge Männer gesehen, die unmaskiert aber bewaffnet gewesen seien. "Kurz darauf hörte ich einen Wagen mit aufgemotztem Auspuffrohr starten." So einen Sportauspuff hatte auch der Wagen des Angeklagten. Für die Staatsanwaltschaft und Richter Jan Fante stand letztlich fest, dass dieser wissentlich die Unwahrheit gesagt und von dem Überfallvorhaben gewusst habe.

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